Kinder- und Jugendanwälte kritisieren Familiennachzug-Pause
Man müsse sicher Maßnahmen prüfen, um einer Überforderung etwa der Schulen in gewissen Regionen Österreichs durch die Familienzusammenführungen entgegenzuwirken, so Fellinger. In der Kinderrechtskonvention seien aber einige Garantien zum Zusammenleben mit der Familie enthalten, ebenso im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Eine etwaige Regelung müsse deshalb vorab darauf überprüft werden, ob sie verfassungs- und auch kinderrechtskonform ist, forderte sie.
Von der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS erhoffen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften insgesamt eine Stärkung der Kinderrechte. Im Regierungsprogramm fänden sich einige Forderungen der KIJA, so der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner. Eine bundesweite Stärkung der Kinderrechte könne auch trotz des klammen Budgets gelingen, glaubt er. "Man braucht nicht immer mehr Geld, manchmal braucht man ein Umdenken." Oft seien es Fragen der Verwaltung, der gesetzlichen Bestimmungen oder des Dienstrechts. Als Beispiel nannte er die vorgesehenen einheitlicheren Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
Oberösterreichs Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger verwies wiederum auf das Thema (Cyber-)Mobbing, wo ein Fokus auf Prävention, Fortbildungen und verbesserte Strukturen spätere Kosten für Interventionen ersparen könnte. Der Druck, in diesem Bereich zu handeln, sei groß. Problematisch sei, dass die Schulen oft erst dann externe Hilfe suchen würden, wenn die Situation schon verfahren ist und Suspendierungen notwendig seien.
Die Zunahme in diesem Bereich - 2023/24 waren es österreichweit 2.000 und damit 100 mehr als im Schuljahr davor - sieht man in der KIJA mit Sorge. Die Schulen bräuchten einen verbindlichen Stufenplan, bevor eine Suspendierung ausgesprochen wird, forderte Fellinger, und betonte: "Eine Schulsuspendierung darf niemals als Diszipliniermaßnahme gesehen werden." Es handle sich um eine Maßnahme bei Gefahr im Verzug, um Mitschülerinnen, -schüler und Lehrpersonal zu schützen. Dazu komme, dass die Suspendierung nichts am Grundproblem ändere. In der KIJA begrüßt man deshalb Pläne der Regierung, bundesweit einheitliche Standards für eine Suspendierungsbegleitung zu schaffen. "Aber wie bei den Kinderschutzkonzepten muss es ausreichend personelle Ressourcen und fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal geben, um wirksam mit den Familien und den Jugendlichen zu arbeiten." Sonst gehe das geplante Modell zulasten anderer Angebote der Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie, befürchtete Fellinger.
Kinderschutzkonzepte als Fördervoraussetzung
Im Regierungsprogramm vorgesehen sind auch einheitliche Regeln für den Kinderschutz. "Ob ein Kind Zugang zu seinen Kinderrechten hat, darf nicht von der Postleitzahl des Wohnorts abhängen", betonte Öhner. Ebenfalls einer KIJA-Forderung entspricht die geplante Schaffung eines bundesweiten Kinderrechtemonitorings.
Bei den Kinderschutzkonzepten, die an Schulen mittlerweile verpflichtend erstellt werden müssen, pochte Tirols Kinder- und Jugendanwalt Lukas Trentini auf eine bundesweite Ausweitung auch auf die Kindergärten und andere für Kinder und Jugendliche kritische Bereiche wie außerschulische Vereine im Sport- und Kulturbereich, Bäder oder Bibliotheken. Hier bräuchte es auch finanzielle Anreize, etwa indem ein Kinderschutzkonzept zur Voraussetzung für Förderzusagen wird.
Zusammenfassung
- Im Schuljahr 2023/24 verzeichnete Österreich 2.000 (Cyber-)Mobbing-Fälle, 100 mehr als im Vorjahr. Christine Winkler-Kirchberger fordert Präventionsmaßnahmen, um spätere Kosten zu vermeiden und die Notwendigkeit von Suspendierungen zu reduzieren.