Keine Quarantäne mehr: Hürde für Kroatien-Urlaub fällt
Die Bundesregierung hat Lockerungen für die Einreise aus mehreren Ländern für den 10. Juni in Aussicht gestellt. Wie der "Kurier" am Montag vom Gesundheitsministerium erfuhr, wird die Einreiseverordnung nun sogar noch früher novelliert. Bereits ab Dienstag, 1. Juni, fällt demnach die Quarantänepflicht für Kroatien-Rückkehrer - pünktlich zum langen Wochenende.
Die epidemiologische Lage verbessere sich in verschiedenen Regionen. "Daher können wir die Liste der Länder mit geringem Infektionsgeschehen erweitern", zitiert der "Kurier" den Gesundheitsminister.
Aus welchen Ländern ein 3-G-Nachweis bei Einreise genügt
Ab Dienstag wird auch die Einreise aus Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern mit 3-G-Nachweis, aber ohne verpflichtende Quarantäne möglich sein. Denn aufgrund der verbresserten epidemiologischen Lage vor Ort kommen sämtliche Länder, die derzeit auf Anlage B1 (Risikostaaten) angeführt sind, künftig auf Anlage A (Staaten mit geringem Infektionsgeschehen).
Staaten mit geringem Infektionsgeschehen
Als Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A) gelten somit laut Gesundheitsministerium aktuell: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Lichtenstein, Griechenland, Kroatien, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlange, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan und Zypern.
Kann bei Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.
Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal 3 Monate alt sein darf.
Zusammenfassung
- Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat pünktlich zum verlängerten Fronleichnam-Wochenende neue Lockerungen bei den Einreisebestimmungen aus mehreren Ländern - darunter Kroatien - angekündigt.
- Bereits ab Dienstag, 1. Juni, fällt demnach die Quarantänepflicht für Kroatien-Rückkehrer - pünktlich zum langen Wochenende.
- Die epidemiologische Lage verbessere sich in verschiedenen Regionen. "Daher können wir die Liste der Länder mit geringem Infektionsgeschehen erweitern", zitiert der "Kurier" den Gesundheitsminister.
- Ab Dienstag wird auch die Einreise aus Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern mit 3-G-Nachweis, aber ohne verpflichtende Quarantäne möglich sein.
- Kann bei Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen.
- Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.