Karmasin-Prozess: Termin für Berufung fix
Am Obersten Gerichtshof wird der erstinstanzliche Schuldspruch gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) neu verhandelt.
Im ersten Prozess gab es einen Schuldspruch wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. Karmasin wurde dafür zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Vom Vorwurf des Betrugs wegen des Weiterbezugs ihres Ministergehalts war sie freigesprochen worden.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidgung legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Nun steht ein neuer Prozesstermin fest. Am OGH startet der Prozess am 6. März.
Verhandlung im Justizpalast
Wie OGH-Sprecher Frederick Lendl Montagmittag der APA mitteilte, wird in einer öffentlichen Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entschieden.
Dafür wurde angesichts des zu erwartenden Medieninteresses der Große Saal im Justizpalast reserviert.
Schuldspruch in ÖVP-Inseratenaffäre
Der erstinstanzliche Schuldspruch für die ehemalige ÖVP-Ministerin, gegen die nach wie vor seitens der WKStA auch im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre ermittelt wird, hatte sich auf drei Studien für das Sportministerium bezogen.
Für diese hatte Karmasin den Zuschlag erhalten, indem sie zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde", wie es in der Anklageschrift hieß.
Beinschab und die zweite Konkurrentin legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Das war nach Ansicht des Erstgerichts "jedenfalls rechtswidrig" und habe "gezielt den Wettbewerb eingeschränkt".
Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein
Gegen den Freispruch vom Betrug legte die WKStA eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. Gegen die zur Bewährung ausgesetzte 15-monatige Haftstrafe für die Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen meldete sie Strafberufung an.
Zusammenfassung
- Mit dem Urteil in erster Instanz gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) war keine Seite zufrieden.
- Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gingen in Berufung.
- Nun ist der Termin für die Berufungsverhandlung fix.
- Am OGH startet der Prozess am 6. März.