Kanzleramt-Mails: WKStA bekommt in erster Instanz recht
Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen, berichtete der "Standard" online. Nun geht es in die zweite Instanz: Die Finanzprokuratur will als Vertreterin der Republik Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einbringen.
Bisher keine Mails übermittelt
Die WKStA interessiert sich für die E-Mails der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ballhausplatz im Zuge der Ermittlungen in der Umfragen-Causa. Bisher wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte dies im ÖVP-Untersuchungsausschuss mit der "Fürsorgepflicht des Dienstgebers" gegenüber den Bediensteten begründet. Juristen des Hauses würden aber mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen.
Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter hat dem Einspruch des Kanzleramts laut "Standard" nun aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Aufgrund der angekündigten Beschwerde beim OLG ist der Spruch aber nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Die WKStA hat in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts in der Umfragen-Causa einen Etappensieg erreicht.
- Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen.