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Kanzleramt-Mails: WKStA bekommt in erster Instanz recht

09. Dez. 2022 · Lesedauer 1 min

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts in der Umfragen-Causa einen Etappensieg erreicht.

Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen, berichtete der "Standard" online. Nun geht es in die zweite Instanz: Die Finanzprokuratur will als Vertreterin der Republik Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einbringen.

Bisher keine Mails übermittelt

Die WKStA interessiert sich für die E-Mails der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ballhausplatz im Zuge der Ermittlungen in der Umfragen-Causa. Bisher wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte dies im ÖVP-Untersuchungsausschuss mit der "Fürsorgepflicht des Dienstgebers" gegenüber den Bediensteten begründet. Juristen des Hauses würden aber mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen.

Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter hat dem Einspruch des Kanzleramts laut "Standard" nun aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Aufgrund der angekündigten Beschwerde beim OLG ist der Spruch aber nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Die WKStA hat in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts in der Umfragen-Causa einen Etappensieg erreicht.
  • Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen.