"Kalte Progression" ist verteilt
Die Mittel aus dem verbliebenen Drittel der "kalten Progression" belaufen sich auf rund 651 Millionen Euro. Über dem Inflationswert angehoben werden die Steuertarifstufen mit Ausnahme der Höchststufe. Damit fällt man erst später in höhere Steuerklassen. Konkret wird die Grenze um 3,83 statt um 3,33 Prozent erhöht. Die SPÖ unterstützte die Stoßrichtung zwar an sich, ist aber der Meinung, dass bei den ersten beiden Steuerstufen die Teuerung nicht vollständig abgedeckt ist.
Zudem werden sämtliche Absetzbeträge und damit zusammenhängende Beträge wie Alleinverdienerabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und Sozialversicherungs-Rückerstattung zur Gänze an die Jahresinflation von fünf Prozent angepasst. Ferner sollen das amtliche Kilometergeld auf 50 Cent und die für die Umsatzsteuerbefreiung maßgebliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 steigen. Einkommensschwache Familien werden auch über das Jahr 2024 hinaus eine monatliche Sonderzahlung von 60 Euro pro Kind (bis 18) erhalten, sofern sie Anspruch auf einen Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag haben.
Diesen Punkt hob speziell Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hervor, die hier quasi einen Zwischenschritt zu einer Kindergrundsicherung sah. Die Grünen erfreuten sich auch an der starken Erhöhung des Kilometergeldes für Fahrrad-Fahrer. Die Freiheitlichen sahen mit der Aufstockung zwar eine langjährige eigene Forderung erfüllt, stießen sich aber daran, dass prozentuell das Kilometergeld stärker für Fahrrad-Fahrer als für Auto-Fahrer steige.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) lobte einmal mehr die Abschaffung der "kalten Progression" an sich, diese sei eine "Jahrhundert-Reform" und ein "Akt der Fairness" gewesen. Gewessler verteidigte das Zurückhalten des einen Drittels, da man dieses Geld für die Gestaltung brauche. So sei es auch heuer wieder ein "soziales Drittel" geworden. FPÖ und NEOS hätten es besser gefunden, wenn die "kalten Progression" einfach tatsächlich zur Gänze abgeschafft worden wäre.
Zusammenfassung
- Der Nationalrat hat das zurückbehaltene Drittel der 'kalten Progression' verteilt und dabei steuerliche Erleichterungen sowie eine Erhöhung des Kilometergeldes beschlossen.
- Die Mittel aus dem verbliebenen Drittel der 'kalten Progression' belaufen sich auf rund 651 Millionen Euro, und die Steuertarifstufen werden über dem Inflationswert um 3,83 Prozent statt 3,33 Prozent erhöht.
- Einkommensschwache Familien erhalten dauerhaft eine monatliche Sonderzahlung von 60 Euro pro Kind, sofern sie Anspruch auf einen Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag haben.