Justizwache kann auf Schwerarbeiter-Regelung hoffen
Seit 2006, als die Polizei in die Schwerarbeiterreglung aufgenommen wurden, fordern dies auch die Justizwache-Bediensteten. Die Gleichstellung wurde ihnen immer wieder versprochen, im Juli 2019 gab es auch eine Entschließung dazu im Nationalrat. Aber die türkis-blaue Regierung setzte die Zusage nicht um.
Im heurigen August erinnerten die Gewerkschaftsvertreter an das Versprechen, unter Hinweis darauf, dass viele Kollegen aufgrund der steigenden Anforderungen an der Grenze der Belastbarkeit angelangt seien. Alle Personalvertretungen und alle Parteien außer die NEOS unterstützen ihre Forderung. Sobald die Verhandlungen nun abgeschlossen sind, wird der Entwurf zunächst dem Koalitionspartner ÖVP zur Endabstimmung übermittelt.
Für die Justizwache-Bediensteten bedeutet die Aufnahme in die Schwerarbeiterregelung, dass auch sie - wenn sie zumindest die Hälfte ihrer Dienstzeit in direktem Kontakt mit Insassen stehen - künftig mit 60 Jahren in den Ruhestand treten können. Insgesamt sind in Österreich rund 3.300 Justizwachebeamte im Exekutivdienst beschäftigt. Ihre Hauptaufgabe ist die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in Gefängnissen.
Zusammenfassung
- Damit können sie mit 60 Jahren in Pension gehen.
- Die Verhandlungen der dafür zuständigen Fachminister - Justizministerin Alma Zadić und Beamtenminister Werner Kogler - stehen nach APA-Informationen kurz vor der Einigung.
- Seit 2006, als die Polizei in die Schwerarbeiterreglung aufgenommen wurden, fordern dies auch die Justizwache-Bediensteten.
- Insgesamt sind in Österreich rund 3.300 Justizwachebeamte im Exekutivdienst beschäftigt.