Justizausschuss beschließt schärferes Korruptionsstrafrecht
Im Justizausschuss wurde das Paket mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne beschlossen. Keine Unterstützung kam von der Opposition. Der SPÖ etwa geht der Vorschlag nicht weit genug. Zudem ortete Justizsprecherin Selma Yildirim eine Verschlechterung gegenüber dem Begutachtungsentwurf, sei doch die Strafbarkeitsfrist für Mandatskauf verkürzt und die Definition von Kandidaten aufgeweicht worden.
Im Zentrum der geplanten Verschärfung des Korruptionsstrafrechts ab 1. September steht der Mandatskauf: Strafbar wird, wenn man einen Kandidaten mittels einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt bzw. auch die Person selbst, wenn sie davon weiß und finanziell profitiert. Ausgenommen sind "normale" Parteispenden. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar.
Sofort strafbar werden sollen Kandidaten, die einen Vorteil (im Normalfall Geld) annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird. Diese Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte sowie Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen, beispielsweise Sektionschefs.
Außerdem soll es höhere Strafdrohungen bei Korruptionsdelikten geben und wegen Korruption verurteilte Personen für eine bestimmte Zeit ihre Wählbarkeit verlieren. Die neuen Regelungen sollen ab 1. September in Kraft treten.
Verschärft wird nach den Plänen der Regierungsparteien außerdem ebenfalls ab 1. September der Strafrahmen für Cybercrime-Delikte: Wer künftig einen Computer hackt, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht - bei einer solchen Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann es bis zu fünf Jahre geben. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für den Diebstahl von Telekommunikationsgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der NEOS verabschiedet.
Verlängert wird mit dem Paket, für das die Stimmen von ÖVP und Grünen reichen, die während der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Verhandlungen in Zivilverfahren. Bei der Entscheidung, ob eine Verhandlung hybrid oder ganz digital stattfinden soll, muss aber bei jedem einzelnen Verhandlungsteilnehmer einzeln geprüft werden, welche Form der Teilnahme sinnvoll ist. Die Digitalmöglichkeit dürfte konkret vor allem bei Sachverständigen oder Dolmetschern zum Einsatz kommen. Nur ausnahmsweise zulässig sein sollen Videoverhandlungen in Verfahren mit besonderem Schutzbedürfnis, etwa in Erwachsenenschutzverfahren.
Ebenfalls aus der Pandemiezeit überführt werden die digitalen Gesellschafterversammlungen: Virtuelle oder hybride Versammlungen sind dann erlaubt, wenn dies in der Satzung oder im Gesellschaftervertrag explizit vorgesehen ist. Neu eingeführt wird bei börsennotierten Aktiengesellschaften, dass künftig bereits eine Aktionärsminderheit von nur fünf Prozent verlangen kann, dass nach einer virtuellen Hauptversammlung die folgende in Präsenz oder hybrid durchgeführt wird.
Zusammenfassung
- Der Justizausschuss des Nationalrats hat Mittwochnachmittag die geplante Verschärfung des Korruptionsstrafrechts auf den Weg gebracht.
- Im Justizausschuss wurde das Paket mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne beschlossen.
- Sofort strafbar werden sollen Kandidaten, die einen Vorteil annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen.
- Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der NEOS verabschiedet.