Jurist zu Impffrage: Keine Gefahr für Kündigungen wegen Impfverweigerung

Kann ein Arbeitgeber die Preisgabe des eigenen Impfstatus von seinen Angestellten verlangen oder diese zur Impfung auffordern? Nein, sagt Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien.

Am Freitag sorgte Arbeitsrechtler Franz Marold im "Ö1-Morgenjournal" für Aufsehen. Er meint, dass Arbeitgeber den Impfstatus des Angestellten erfragen dürfen, um über eine mögliche Infektionsgefahr im Betrieb Bescheid zu wissen. Dem widerspricht im PULS 24 Interview aber Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien.

"Ein Fragerecht des Arbeitsgebers ist in keinem Gesetz verankert", sagt Brokes. Sehr wohl verankert sei aber das Persönlichkeitsrecht eines jeden Beschäftigten an seinem Gesundheitsstatus. Ein Arbeitgeber habe kein Recht, seine Mitarbeiter über deren Gesundheitsstatus auszufragen. Dieses Persönlichkeitsrecht des Angestellten ist gegenüber den Interessen des Arbeitgebers in der Regel immer höher eingestuft.

"Ganz klar ist: In aller Regel wird mein Persönlichkeitsrecht überwiegen", sagt Brokes. Einzige Ausnahme: Nur dann, wenn der Arbeitsgeber ein konkretes Interesse haben könnte, zu erfahren, wer im Betrieb geimpft ist, könne man argumentieren, dass Angestellte verpflichtet seien, das zu beantworten. "Das könnte eventuell im Pflege- oder Gesundheitsbereich der Fall sein, wo eine höhere Infektionsgefahr besteht".

Arbeitgeber kann auch nicht zum Impfen auffordern

Eine Impfpflicht könnte in Österreich theoretisch vom Gesetzgeber eingeführt werden und wäre wohl auch verfassungskonform. Ein Arbeitgeber kann aber niemals seinen Angestellten dazu aufrufen oder ihnen gar vorschreiben, sich impfen zu lassen.

Die Gefahr für Kündigungen wegen Impfverweigerung sieht Brokes eher nicht. Österreich habe zwar ein liberales Kündigungsrecht, das Kündigungen ohne Angabe von Gründen erlaube, allerdings können Kündigungen auch vor Gericht angefochten werden. Sollte eine solche aufgrund einer Impfverweigerung erfolgen, sei die Erfolgsaussicht vor Gericht groß.

Diskussion "kontraproduktiv"

Ganz allgemein meint Brokes gleich zu Beginn des Interviews: "Ich halte es für absolut kontraproduktiv, an einem Zeitpunkt wo gerade einmal 10 Prozent der Bevölkerung einen vollen Impfschutz haben, darüber zu sprechen, wer sich jetzt im Betrieb outen muss als Geimpfter und wem Kündigungen drohen wenn er es nicht tut." Das sei aktuell der völlig falsche Zeitpunkt für solche Diskussionen.

ribbon Zusammenfassung
  • Kann ein Arbeitgeber die Preisgabe des eigenen Impfstatus von seinen Angestellten verlangen oder diese zur Impfung auffordern? Nein, sagt Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien.