Mikl-Leitner: Künftig Geldstrafen für "integrationsunwillige Familien"
"Wer Mitglied unserer Gesellschaft werden will, der muss die historische Verantwortung, die Österreich als Staat trägt, auch als Staatsbürger mittragen", betonte Landeshauptfrau und VPNÖ-Landesparteiobfrau Johanna Mikl-Leitner. Der Kampf gegen den Antisemitismus und die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel seien "Staatsräson - und damit Grundvoraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft."
Der 7. Oktober und die Wochen danach "müssen für alle ein Weckruf sein und die Augen öffnen", sprach Mikl-Leitner von einem "Wendepunkt". "Gegengesellschaften dürfen wir als Gemeinschaft in unserem Land nicht tolerieren - wir müssen sie zur Verteidigung unserer Werte viel mehr sanktionieren."
Geldstrafen für "integrationsunwillige Familien"
Erweitert werden die Mitwirkungspflichten der Eltern an der schulischen Bildung ihrer Kinder. "Bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt sowie mangelnder Integrationsbereitschaft" sollen Lehrer-Eltern-Gespräche verpflichtend sein. Als Beispiel wurde u.a. "bewusste Verweigerung der Unterrichtssprache Deutsch trotz deren Kenntnis" angeführt. Zudem sollen Eltern mit der Schulleitung und den Lehrkräften kooperieren müssen.
Ebenso gefordert wird eine Umsetzungspflicht der im Lehrer-Eltern-Gespräch vereinbarten Maßnahmen, etwa Anti-Gewalt-Training oder schulpsychologische Beratung. Der Strafrahmen bei nachhaltigen Verletzungen oder Vernachlässigungen der Mitwirkungspflichten der Eltern soll von bisher maximal 440 Euro auf künftig mindestens 500 bis maximal 2.500 Euro erhöht werden.
"Wir brauchen klarere Definitionen der Schulpflichten und strengere Sanktionen bei Schulpflichtsverletzungen", erklärte Mikl-Leitner. Wer "die gereichte Hand zur Integration in unsere Gemeinschaft nicht freiwillig annehmen will, muss finanziell empfindlich sanktioniert werden". Strafzahlungen für Eltern integrationsunwilliger Familien seien eine "klare Botschaft, dass wir die Entwicklung von Gegengesellschaften in unserem Land nicht akzeptieren".
Staatsbürgerschaft erst nach zehn Jahren
Eine privilegierte Einbürgerung nach sechs Jahren soll es zudem künftig nicht mehr geben, verlangte die niederösterreichische Volkspartei. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft soll generell - mit Ausnahme von EWR-Bürgern - erst nach frühestens zehn Jahren möglich sein. Auch jene, die derzeit "befreit" sind, weil sie in Österreich die Schule besuchen bzw. besucht haben, sollen künftig einen Test machen müssen.
Im Rahmen dieses Kurses zur Staatsbürgerschaftsprüfung soll - ebenso wie in der Schule - auch der Besuch einer KZ-Gedenkstätte verpflichtend sein. Bei Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung soll es kein Recht auf Einbürgerung geben, bei einem Schuldspruch wegen Verhetzung oder nach dem Verbotsgesetz soll Doppelstaatsbürgern die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden.
Zusammenfassung
- Die ÖVP Niederösterreich hat am Dienstag eine "Null-Toleranz-Initiative" mit Maßnahmen gegen Antisemitismus und für eine bessere Integration veröffentlicht.
- Darin werden Geldstrafen für "integrationsunwillige Familien" und strengere Regeln für den Erhalt der Staatsbürgerschaft gefordert.
- Der Strafrahmen bei nachhaltigen Verletzungen oder Vernachlässigungen der Mitwirkungspflichten der Eltern soll von bisher maximal 440 Euro auf künftig mindestens 500 bis maximal 2.500 Euro erhöht werden.
- Eine privilegierte Einbürgerung nach sechs Jahren soll es zudem künftig nicht mehr geben, verlangte die niederösterreichische Volkspartei.