Amtsmissbrauch-Anzeige gegen Rosenkranz
Am 20. November sei das Auslieferungsbegehren von der Staatsanwaltschaft Wien bei Rosenkranz angelangt. Der hat es laut einem "Standard"-Bericht aber zehn Tage lang zurückgehalten.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Aufhebung der Immunität der FPÖ-Mandatare Harald Stefan, Martin Graf und Klubdirektor Norbert Nemeth beantragt, weil sie wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung ermitteln will. Sie nahmen an einem Begräbnis teil, bei dem ein auch von der Schutzstaffel SS verwendetes Lied gesungen wurde - der FPÖ zufolge allerdings in einer Version von 1814.
Die Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH) und der Jurist und Ex-JöH-Präsident Bini Guttmann haben daher Anzeige wegen Verdacht des Amtsmissbrauches durch den FPÖ-Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz erstattet. Das teilte die JöH in einer Aussendung mit.
Chancenlose Anzeige?
Denn eigentlich müsse ein Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft "sofort nach dem Einlangen" dem Immunitätsausschuss zugewiesen werden, sagte Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber dem "Standard".
Er bezweifelt demnach aber, dass die Anzeige erfolgreich sein könnte. Der Nationalratspräsident könne in seiner Funktion nicht das Delikt des Amtsmissbrauches begehen. Er "ist kein Organ der Vollziehung, sondern des Nationalrats", so Mayer.
Guttmann erklärt zwar, dass erst geklärt werden müsse, ob er ein Beamter ist, der Amtsmissbrauch begehen kann.
Er merkt aber auch an: "Die Weiterleitung eines Auslieferungsbegehrens ist dabei keine gesetzgeberische Tätigkeit, sondern eine administrative. Der Missbrauch durch das Zurückhalten liegt wohl jedenfalls nahe, und auch der Schädigungsvorsatz erscheint gegeben, wenn Rosenkranz einen politischen Erfolg für die FPÖ in der Steiermark begünstigen wollte."
JöH-Präsident Alon Ishay forderte jedenfalls Aufklärung. Nichts würde bei Rosenkranz in seiner Rolle als Nationalratspräsident "unbefangen oder überparteilich" geschehen.
Video: Wird Rosenkranz entmachtet?
Zusammenfassung
- Die Jüdische österreichische Hochschüler:innenschaft (JöH) hat eine Anzeige gegen Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) eingebracht.
- Sie werfen ihm Amtsmissbrauch vor, weil er ein Auslieferungsbegehren dreier FPÖ-Abgeordneter zehn Tage lang zurückgehalten haben soll.
- Denn eigentlich müsse ein Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft "sofort nach dem Einlangen" dem Immunitätsausschuss zugewiesen werden, sagte Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber dem "Standard".
- Er bezweifelt demnach aber, dass die Anzeige erfolgreich sein könnte.
- JöH-Präsident Alon Ishay forderte jedenfalls Aufklärung. Nichts würde bei Rosenkranz in seiner Rolle als Nationalratspräsident "unbefangen oder überparteilich" geschehen.