Israels oberstes Gericht lehnt Pessach-Verschiebung ab
Israels oberstes Gericht hat die Forderung nach einer Verschiebung des jüdischen Pessachfests wegen der Corona-Pandemie abgelehnt. Wie die deutsche Katholische Nachrichten-Agentur KNA (Montag) laut Kathpress berichtete, wies der zuständige Richter die Forderung zurück, aufgrund der Krise ein außerordentliches Schaltjahr auszurufen.
Für einen solchen Schritt fehle es an rechtlichen Mechanismen, begründete er seinen Entscheid. Der Richter lehnte den Antrag wegen fehlender Autorität des Gerichts ab. Ferner sei die Forderung des Antragstellers nach jüdischem Religionsrecht unbegründet.
Der Antragsteller argumentierte laut dem am Sonntag veröffentlichten Urteil mit dem gegenwärtigen Ausnahmezustand. Eine Verschiebung von Pessach durch ein Schaltjahr sei "Erste Hilfe" für jene, die isoliert und unter Quarantäne stehen und entsprechend das Fest nicht ordnungsgemäß feiern könnten. Ferner könnten die Einschränkungen durch das Coronavirus die Beschaffung von Lebensmitteln erschweren, die den strikten Speisevorschriften für das Fest entsprechen.
Ein außerordentlich eingefügter Sondermonat würde das Pessachfest, das in diesem Jahr am Abend des 8. April beginnt, nach hinten verschieben. In der Antike wurden demnach in besonderen Situationen wie verspäteter Gerstenernte oder Reisegefahren für Pilger Schaltjahre eingefügt.
Im jüdischen Kalender folgen die Monate dem Mondzyklus, müssen aber mit den durch den jährlich 11 Tage längeren Sonnenzyklus bestimmten Jahreszeiten übereinstimmen. Für einen Ausgleich sorgt ein im vierten Jahrhundert festgelegtes kompliziertes Schaltjahrsystem, das innerhalb von 19 Jahren sieben dreißigtägige Extramonate einfügt.
Inmitten der Corona-Krise eskalierte der Streit zwischen dem rechten Lager von Regierungschef Benjamin Netanyahu und dessen Rivalen Benny Gantz. Netanyahus Likud-Partei und ihre Verbündeten verkündeten den Boykott der ersten Parlamentssitzung nach den Neuwahlen vom 2. März. Likud-Abgeordnete warfen Gantz "hassgetriebenes, diktatorisches und destruktives" Verhalten vor, um die Kontrolle über einen besonders einflussreichen Parlamentsausschuss zu erlangen. Der Konflikt dreht sich um den sogenannten Verteilungsausschuss in der Knesset, in dessen Zuständigkeit die Bildung aller anderen parlamentarischen Ausschüsse fällt. Traditionell wird der Verteilungsausschuss durch Konsens der verschiedenen Fraktionen in der Knesset gebildet.
Bei der Vereidigung der Abgeordneten vergangene Woche hatten sich die Fraktionen jedoch nicht auf die Zusammensetzung des Ausschusses einigen können. Gantz' Blau-Weiß-Bündnis kündigte daraufhin an, eine Abstimmung über die Zusammensetzung des Ausschusses anzustreben, bei der die Mehrheit der Abgeordneten entscheiden solle.
Im rechten Lager löste diese Ankündigung Empörung aus. Abgeordnete warfen dem Mitte-Rechts-Bündnis von Gantz vor, ihre eigene Agenda inmitten einer beispiellosen Gesundheitskrise durchsetzen zu wollen. Knesset-Sprecher Juli Edelstein setzte für diesen Montag eine Abstimmung über den Verteilungsausschuss an. Wenige Stunden vor der geplanten Wiedereröffnung des Parlaments verkündeten der Likud und seine Verbündeten jedoch ihren Boykott.
Das Höchste Gericht in Jerusalem setzte am Montag eine Frist für eine von der Opposition geforderte Wahl eines neuen Parlamentspräsidenten. Diese müsse spätestens am Mittwoch stattfinden. Der rechtskonservative Justizminister Amir Ochana von der Likud-Partei schrieb zu der Entscheidung auf Twitter: "Wäre ich Parlamentspräsident, würde ich antworten: Nein."
Die vorgezogene Parlamentswahl Anfang März hatte keine klaren Mehrheitsverhältnisse gebracht. Das oppositionelle Lager um Gantz erreichte mit 62 Mandaten einen hauchdünnen Vorsprung von nur einem Sitz in der Knesset, Netanyahus Likud und seine rechten Verbündeten kamen auf 58 Sitze.
Zusammenfassung
- Israels oberstes Gericht hat die Forderung nach einer Verschiebung des jüdischen Pessachfests wegen der Corona-Pandemie abgelehnt.
- Wie die deutsche Katholische Nachrichten-Agentur KNA (Montag) laut Kathpress berichtete, wies der zuständige Richter die Forderung zurück, aufgrund der Krise ein außerordentliches Schaltjahr auszurufen.
- Ferner sei die Forderung des Antragstellers nach jüdischem Religionsrecht unbegründet.