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Inseraten-Affäre: Ex-Familienministerin Karmasin enthaftet

Die am 2. März im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre festgenommene und seit 4. März in U-Haft befindliche frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wird noch am Montagnachmittag enthaftet.

Wie die APA in Erfahrung brachte, gab das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einer Haftbeschwerde Folge, die Karmasins Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm (Kanzlei Kollmann Wolm) eingebracht hatten.

OLG-Sprecher Reinhard Hinger bestätigte der APA diese Entscheidung. Der dringende Tatverdacht und die Haftgründe seien zwar nach wie vor gegeben. Nach dreieinhalbwöchiger U-Haft sei aber nach Ansicht des OLG eine Enthaftung gegen gelindere Mittel möglich, sagte Hinger.

Umfassende Gelöbnisse

Karmasin musste unter anderem per Gelöbnis zusichern, bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens keinen Fluchtversuch zu unternehmen oder sich verborgen zu halten und jeglichen Kontakt zu den anderen Beschuldigten in der Inseratenaffäre - Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), mehrere Kurz-Vertraute, Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, Karmasins ehemalige Mitarbeiterin Sabine Beinschab und die Medienmacher Wolfgang und Helmuth Fellner - und Zeugen zu unterlassen. Ihr wurden außerdem Versuche untersagt, "die Ermittlungen zu erschweren", wie Hinger wenig später in einer Pressemitteilung ergänzend erläuterte. Weiters wurde ihr mittels Weisung aufgetragen, an ihrer Adresse wohnen zu bleiben und jeden Wechsel des Aufenthalts anzuzeigen. Sie muss auch ihre Ausbildung zur Psychotherapeutin fortsetzen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei, Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und schweren Betrugs. Zu sämtlichen Delikten sei der dringende Tatverdacht weiterhin gegeben und der vom Landesgericht angenommene Haftgrund der Tatbegehungsgefahr "im Prinzip" zu bejahen, bekräftigte das OLG. Da Karmasin aber durch das Strafverfahren und die Inhaftierung "erhebliche negative Konsequenzen auf beruflicher und sozialer Ebene" zu tragen habe, bestehe kein Risiko, dass ihr in nächster Zeit Geschäfte möglich seien, mit denen strafbare Handlungen verwirklicht würden, begründete das OLG die Enthaftung: "Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass der Eindruck der bisherigen Haft bei der unbescholtenen Beschuldigten zu einem Wohlverhalten führen wird."

Karmasin sieht sich in Rechten verletzt

"Die Entscheidung des Drei-Richter-Senats des OLG folgt unserer von Beginn an vorgebrachten Argumentation, wonach der von der WKStA und vom Erstgericht herangezogene Haftgrund der Tatbegehungsgefahr im konkreten Fall jedenfalls durch gelindere Mittel substituiert werden kann und letztendlich auch substituiert werden muss", kommentierten Karmasins Rechtsvertreter Norbert Wess und Philipp Wolm am Montagabend die jüngsten Entwicklungen. In einer der APA übermittelten gemeinsamen Stellungnahme verwiesen sie darauf, Karmasin habe die dafür erforderlichen Zusicherungen "bereits von Anfang an gegenüber der WKStA und auch gegenüber dem Erstgericht" abgegeben. Die Enthaftung stelle "für die Mandantin daher eine große Erleichterung" dar.

Karmasin bzw. ihre Anwälte sehen sich außerdem in ihren Rechten beschränkt. Sie sollen vor ihrer ergänzenden Beschuldigteneinvernahme in der vergangenen Woche keine Informationen über die jüngsten Ermittlungsergebnisse erhalten haben. Karmasin wurde am vergangenen Dienstag von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit Chat-Nachrichten konfrontiert, "die zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht Aktenbestandteil waren", wie ihre Rechtsvertreter Norbert Wess und Philipp Wolm in ihrem Einspruch wegen Rechtsverletzung festhalten, der der APA vorliegt.

In WhatsApp-Unterhaltungen mit ihrer Ex-Mitarbeiterin und Meinungsforscherin Sabine Beinschab aus dem Jahr 2017 soll Karmasin diese im Zusammenhang mit einer Umfrage etwa angewiesen haben, sich direkt an einen engen Vertrauten des späteren Bundeskanzlers Sebastian Kurz zu wenden: "Ruf ihn an, so mit Sebastian besprochen".

Positiver Corona-Test

Wie aus dem Einspruch ihrer Anwälte hervorgeht, war Karmasin nach ihrer Einlieferung in die Justizanstalt Josefstadt positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie wurde bis zum 16. März isoliert, mehr als eine Woche hatten ihre Verteidiger daher keine Möglichkeit, sie zu besuchen. In dieser Phase soll einem Antrag auf Herstellung einer Aktenabschrift verspätet entsprochen worden sein. Was die ergänzende Einvernahme am vergangenen Dienstag betrifft, sollen die jüngsten Chatnachrichten gar bis zum Ende der Woche nicht Aktenbestandteil geworden sein.

"Eine umfassende Wahrnehmung der Verteidigung, in Form der Besprechung der weiteren Entwicklungen, der Vorbereitung für Einvernahmen, dem Verfassen schriftlicher Stellungnahmen etc. ist ohne eine aktuelle Aktenabschrift nicht möglich", monieren Karmasins Rechtsvertreter. Die Strafverfolgungsbehörden seien verpflichtet, der Beschuldigten "alle in ihrem Besitz befindlichen Beweismittel offenzulegen". Denn eine umfassende Akteneinsicht sei "Grundvoraussetzung für die wirksame Ausübung der Verteidigung und der Wahrung der Waffengleichheit im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden".

Beinschab belastet Karmasin erneut

Unterdessen soll Beinschab in der vergangenen Woche im Rahmen einer "ergänzenden Stellungnahme" Karmasin neuerlich belastet haben. Wie die "Kronen Zeitung" Montagmittag in ihrer Online-Ausgabe berichtete, behauptet Beinschab, Karmasin habe - entgegen derer Darstellung - ihre Tätigkeit als Markt- und Meinungsforscherin bis Dezember 2021 fortgesetzt. Außerdem habe Karmasin sie zur Löschung von Daten "ermahnt" und um Hilfestellung gebeten, weil sie nicht wusste, wie man die automatische Löschung von Nachrichten beim Messenger-Dienst "Signal" aktiviert.

ribbon Zusammenfassung
  • Die am 2. März im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre festgenommene und seit 4. März in U-Haft befindliche frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wird noch am Montagnachmittag enthaftet.
  • Wie die APA in Erfahrung brachte, gab das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einer Haftbeschwerde Folge, die Karmasins Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm (Kanzlei Kollmann Wolm) eingebracht hatten.
  • OLG-Sprecher Reinhard Hinger bestätigte der APA diese Entscheidung.
  • Der dringende Tatverdacht und die Haftgründe seien zwar nach wie vor gegeben. Nach dreieinhalbwöchiger U-Haft sei aber nach Ansicht des OLG eine Enthaftung gegen gelindere Mittel möglich, sagte Hinger.