Erlaubnis vom Höchstgericht: Nepp darf Strache weiter Betrug vorwerfen
Heinz-Christian Strache klagte Nepp wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Der Fall ging bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Das stellte nun klar: Ja, der Wiener FPÖ-Chef darf Strache Betrug vorwerfen.
Bereits im November 2020 wies das Handelsgericht die Klage ab. Der OGH bestätigte das Urteil, berichtete die "Presse" am Montag.
Betrug und Partei-Schädigung
Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die Partei geschädigt. Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe, argumentierte bereits das Handelsgericht. Vielmehr seien die Äußerungen im Zuge eines Wahlkampfs vor dem Hintergrund des gegen Strache geführten Ermittlungsverfahrens gemacht worden.
"Dieser Auffassung tritt der Oberste Gerichtshof bei", heißt es laut "Presse" nun in einem Beschluss, mit dem das Höchstgericht Straches Revisionsrekurs zurückweist. "Betrug" kann demnach viele Bedeutungen haben. Auch für den OGH sind Nepps Äußerungen gegen Strache "als zulässige wertende Äußerungen anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen".
Zusammenfassung
- Heinz-Christian Strache klagte Nepp wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Der Fall ging bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Das stellte nun klar: Ja, der Wiener FPÖ-Chef darf Strache Betrug vorwerfen.
- Bereits im November 2020 wies das Handelsgericht die Klage ab. Der OGH bestätigte das Urteil, berichtete die "Presse" am Montag.
- Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die Partei geschädigt.
- Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe, argumentierte bereits das Handelsgericht.
- "Betrug" kann demnach viele Bedeutungen haben. Auch für den OGH sind Nepps Äußerungen gegen Strache "als zulässige wertende Äußerungen anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen".