Hochschulen sollen weiter autonom Corona-Maßnahmen regeln
Durch das 2. Covid-19-Hochschulgesetz haben die Einrichtungen die Möglichkeit bekommen, noch bis Ende des Studienjahrs 2021/22 ihr Corona-Management eigenverantwortlich zu gestalten. Sie entscheiden also darüber, ob und in welchen Bereichen sie eine Form der G-Regelung (2G-, 2,5G-oder 3G) anwenden - etwa für den Zugang zu Präsenzlehrveranstaltungen, Präsenzprüfungen und Aufnahmeverfahren oder für Mitarbeiter. Gleiches gilt für die Verhängung einer Maskenpflicht. Diese Möglichkeit soll auch erhalten bleiben.
Alle Festlegungen seien aber "mit Bedacht" zu wählen, heißt es im Leitfaden. Sie müssten "aus rechtlicher Sicht, in ihrer Gesamtheit geeignet und vor allem sachlich gerechtfertigt erscheinen, um eine (weitere) Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern". Maßnahmen müssten vor allem nachvollziehbar sein - dazu gehöre die Abwägung und die Analyse, ob sie verhältnismäßig und zielführend sind.
Der Vorrang für Präsenzveranstaltung bedeutet aber nicht, dass Unis, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen nicht auch digitale und hybride Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen anbieten dürfen. Im Einzelfall könne dies sogar geboten sein, heißt es im Leitfaden.
"Nicht nur an den Schulen, sondern auch an den Universitäten und Hochschulen wollen wir schrittweise zur Normalität zurückkehren", betonte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einer Aussendung. "Es soll wieder in den Hörsälen, Seminarräumen, Labors und Büros studiert, gelehrt, geforscht und gearbeitet werden."
Zusammenfassung
- Die Hochschulen sollen auch im Anfang März beginnenden Sommersemester autonom über Zutrittsregeln und Coronamaßnahmen entscheiden können.
- Bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen empfiehlt das Bildungsministerium in einem Leitfaden aber eine Durchführung vor Ort in den Hör- und Seminarräumen.
- Das haben mehrere Universitäten zuletzt auch schon angekündigt.
- Im Einzelfall könne dies sogar geboten sein, heißt es im Leitfaden.