Heer bietet Menschen mit Behinderung sichere Arbeitsplätze
Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, pro 25 Bediensteten eine Person mit Behinderung einzustellen. Mehr als ein Viertel der 1.333 Bediensteten mit Behinderung beim Bundesheer sind in Wien beschäftigt, gefolgt von Niederösterreich mit 20,5 Prozent, der Steiermark (15 Prozent) und Oberösterreich (14 Prozent). Sie sind in vielfältigen Bereichen eingesetzt: von einfachen Tätigkeiten wie Botendienste, Hilfsarbeit in Lagern, Magazinen, Küchen, Hausarbeiter, Kasernenwarte und Portiere über anspruchsvollere Arbeit als Kanzlei- oder Schreibkraft, Materialverwalter, Fernmelder, Handwerker und Facharbeiter wie Installateur, Schneider, Schuhmacher, Tischler, Restaurator bis zum gehobenen Dienst als Beamter bzw. Vertragsbediensteter in A1 in einer Funktion als Referent, Referatsleiter oder stellvertretender Abteilungsleiter.
Ein auf der Website des Ministeriums einsehbarer Teiletappenplan regelt bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen in Bezug auf barrierefreie Zugänglichkeit, die bei Neubauten verbindlich ist. Im "Nationalen Aktionsplans Behinderung 2010-2020" wurde in sämtlichen Bundesministerien eine Barrierefreiheits-beauftragte Person eingesetzt, die in alle diesbezüglichen Planungsprozesse einzubinden ist. Im Ministerium wird zum Beispiel in wenigen Wochen die nächste zu Aufzügen führende rollstuhltaugliche Rampe eingeweiht werden.
"Es ist mir ein persönliches Anliegen, allen Ressortangehörigen die Sicherheit zu geben, entsprechend ihren Fähigkeiten im Dienstbetrieb eingesetzt zu werden. Vor allem kommt es mir darauf an, besondere Bedarfe rechtzeitig zu erkennen, zu berücksichtigen und flexibel darauf zu reagieren", betont Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP).
Zusammenfassung
- Mit 1.333 behinderten Personen im Personalstand des Verteidigungsministeriums wird die gesetzliche Pflichtzahl um 409 übererfüllt.
- Diese Menschen sind in vielen Bereichen tätig, seit 2016 gibt es sogar für Leistungssportler mit Behinderung die Möglichkeit eines Dienstverhältnisses im Verteidigungsressort.
- Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, pro 25 Bediensteten eine Person mit Behinderung einzustellen.