Hass im Netz: Bis zu 10 Millionen Euro Strafe für große Internet-Plattformen

Betroffen sind Plattformen mit über 100.000 Usern und einem Umsatz der 500.000 Euro übersteigt. "Es geht uns nicht um die Zeitungsforen", sagt Edtstadler.

"Viele junge Frauen können sich nicht effektiv gegen Hass im Netz zur Wehr setzen", sagt Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Gemeinsam mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauenministerin Susanne Raab (beide ÖVP) und Grüne-Klubobfrau Sigi Maurer hat sie am Donnerstag das Gesetzespaket "Hass im Netz" vorgestellt. "Wir möchten die Opfer bestärken, sich zur Wehr zu setzen", sagt Raab.

Das jetzt in Begutachtung gehende Paket enthält Änderungen des Zivil- und Strafrechts, ein Gesetz, das Plattformen stärker zur Verantwortung ziehen soll, und ein Verbot gegen "Upskirting".

Große Plattformen werden zur Verantwortung gezogen

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler will ein Plattformverantwortlichkeitsgesetz auf den Weg bringen. Für Opfer von "Hass im Netz" sei es schwer sich dagegen zu wehren, weil die Zuständigen oft nicht erreichbar seien.

Plattformen müssten daher leicht erreichbare Meldesysteme einrichten, wo sich Betroffene hinwenden und eine Löschung beantragen können. Außerdem muss zukünftig eine für Österreich zuständige Ansprechperson der Plattform erreichbar sein.

Plattformen müssten weiters Bericht darüber erstatten, welche Inhalte gelöscht wurde. Ein Überprüfungsverfahren könne eingeleitet werden, falls der von der Löschung betroffene User glaubt, die Löschung sei ungerechtfertigt gewesen.

Betroffen sind Plattformen mit über 100.000 Usern und einem Umsatz, der 500.000 Euro übersteigt. "Es geht uns nicht um die Zeitungsforen", sagt Edtstadler. Diese hätten gemäß dem Mediengesetz bereits eine ausreichende Verantwortung. Bei Missachtung des neuen Gesetzes drohen Strafen von bis zu 10 Millionen Euro. Die verantwortlichen Plattformen werden allerdings nur dann belangt, wenn es systematische Verletzungen gibt.

Brodnig: "Einzelne Details im Gesetzespaket könnte man noch nachschärfen"

Geringere Schwellen im Zivil- und Strafrecht 

Im Gesetzespaket sind außerdem Änderungen im Zivil- und Strafrecht vorgesehen. Bei Beschimpfungen wird es künftig leichter werden, ein kurzes Zivilverfahren einzuleiten. Dafür soll die betroffene Person ein Formblatt ausfüllen und an das zuständige Gericht schicken, binnen weniger Tage ende das Verfahren mit einem Unterlassungsbefehl. Der Unterlassungsbefehl wirke gegen den Täter und auch gegen die Plattform. "Die Plattform muss das entsprechende Posting dann löschen. Passiert dies nicht, gibt es ein Exekutionsverfahren", sagt Zadic.

Beim Cybermobbing wird es künftig nicht mehr erforderlich, dass der Täter mehrfach Beleidigung hochlädt. Ein einmaliges Hochladen der Beschimpfung reicht. Auch der Tatbestand der Verhetzung wurde nachgeschärft.

Die Kosten, die von Seiten des Gerichts entstehen, sollen für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden. Damit will die Regierung vermeiden, dass Personen wegen eines zu hohen Kostenrisikos nicht zu Gericht gehen.

Upskirting-Verbot

Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt von Frauen ist zukünftig verboten. "In meinen Gesprächen mit der Jugend wurde mir bewusst, wie weit verbreitet dieses grausliche Phänomen mittlerweile ist", sagt Raab. Es passiere an Schulhöfen, Konzerten, in Freibädern und Umkleiden.

Wenn künftig solche Bilder ohne Zustimmung gemacht werden, droht den Verantwortlichen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

ribbon Zusammenfassung
  • Betroffen sind Plattformen mit über 100.000 Usern und einem Umsatz der 500.000 Euro übersteigt.
  • "Es geht uns nicht um die Zeitungsforen", sagt Edtstadler.
  • "Viele junge Frauen können sich nicht effektiv gegen Hass im Netz zur Wehr setzen", sagt Justizministerin Alma Zadic (Grüne).
  • Für Opfer von "Hass im Netz" sei es schwer sich dagegen zu wehren, weil die Zuständigen oft nicht erreichbar seien.