Handy-Sicherstellung: Koalition einigt sich auf Neuregelung
Die Koalition hat sich darauf geeinigt, die Sicherstellung von Mobiltelefonen und Datenträgern neu zu regeln.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag im Nationalrat eingebracht.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die bisherigen Bestimmungen im Vorjahr mit 1.1. 2025 aufgehoben - unter anderem, weil sie Sicherstellungen ohne richterliche Genehmigung erlaubten.
Die derzeitige Regelung zur Handy-Sicherstellung verstößt laut VfGH gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz.
Deshalb stellte das Höchstgericht bereits Leitplanken für eine Neuregelung auf: Festgehalten wurde ein Richtervorbehalt. Außerdem soll ein Richter im Fall einer Bewilligung festlegen, welche Datenkategorien und -inhalte aus welchem Zeitraum und zu welchen Ermittlungszwecken ausgewertet werden dürfen.
Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und die Grundrechte der Betroffenen müssen gegeneinander abgewogen werden.
Koalition präsentiert Neuregelung
Mit ihrer Neufassung will die Koalition dem nun nachkommen. Ab 1. Jänner 2025 soll für die Sicherstellung von Datenträgern wie zum Beispiel Smartphones oder Laptops und den damit zugänglichen Cloudservices eine neue Regelung zur "Beschlagnahme von Datenträgern und Daten" geschaffen werden.
Das gilt dabei laut einer Aussendung des Justizministeriums für alle Geräte, die Daten speichern, wenn die Strafverfolgungsbehörden auf die Daten zugreifen möchten (also zum Beispiel nicht, wenn auf einem Smartphone nur ein Fingerabdruck gesichert werden soll).
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Will die Staatsanwaltschaft künftig ein Handy sicherstellen, muss sie wie schon bisher ihr Vorhaben begründen - nicht mehr in einer Sicherstellungsanordnung, sondern per Antrag ans Gericht.
Dabei müssen die später aufzubereitenden Datenkategorien und Dateninhalte sowie der Zeitraum festgelegt werden (als Beispiel nennt das Justizministerium das Anrufprotokoll und alle Messengernachrichten in einem bestimmten Zeitraum oder die Fotodateien in einem bestimmten Speicherzeitraum).
Das muss dann vom Gericht bewilligt werden, erst anschließend kann die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme durch die Kriminalpolizei anordnen.
Zeitraum beschränkt
Anschließend dürfen bei der Datenaufbereitung nur die bewilligten Datenkategorien im bewilligten Zeitraum ausgelesen werden, und zwar ohne eine inhaltliche Bewertung.
Aus einer Originalsicherung, die nicht mehr verändert wird, muss dann eine Arbeitskopie erstellt werden. So soll sichergestellt werden, dass tatsächlich nur die "erlaubten" Daten ausgewertet werden. Erst diese werden dann der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei übermittelt.
Sollten neue Verdachtsmomente dazukommen, können per neuer gerichtlicher Bewilligung weitere Daten ausgewertet werden. Wenn in den aufbereiteten Daten Hinweise auf andere Straftaten gefunden werden (sogenannte "Zufallsfunde"), kann (bzw. muss) die Staatsanwaltschaft diesen nach einem neuerlichen gerichtlichen Antrag weiter nachgehen.
Gericht entscheidet über Beschlagnahme
Bei Gefahr in Verzug darf die Polizei weiter das Handy physisch sicherstellen, wenn etwa jemand auf frischer Tat ertappt wird. Für eine Beschlagnahme muss die Staatsanwaltschaft aber weiter das Gericht anrufen.
Als Rechtsschutz ist vorgesehen, dass der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz überprüfen darf, ob eine Auswertung auch tatsächlich im Rahmen der gerichtlichen Bewilligung erfolgt ist. Sowohl Beschuldigte und Opfer können dies beantragen, die Staatsanwaltschaft darf es anregen.
Sowohl Opfer und Beschuldigte können außerdem eine Auswertung der aufbereiteten Daten beantragen. Sollte ein Opfer etwa Kenntnis von einem bestimmten Beweis auf einem Handy haben (z.B eine via WhatsApp geäußerte Drohung), kann es die Staatsanwaltschaft auffordern, nach genau diesem zu suchen. Jene Person, deren Datenträger beschlagnahmt worden ist, hat außerdem immer die Möglichkeit, die Ergebnisse der Datenaufbereitung einzusehen.
Zusammenfassung
- Die Koalition hat sich auf eine Neuregelung der Sicherstellung von Mobiltelefonen geeinigt.
- Ein Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag im Nationalrat eingebracht.
- Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die bisherigen Bestimmungen aufgehoben.
- Grund war unter anderem, dass sie Sicherstellungen ohne richterliche Genehmigung erlaubten.