APA/APA/AFP/BRENDAN SMIALOWSKI

Grundsatzeinigung auf neues Datenschutzabkommen EU und USA

Die EU und die USA haben sich im Grundsatz auf einen Nachfolger des vom Europäischen Gerichtshof gekippten "Privacy Shield" für den Transfer personenbezogener Daten geeinigt. Das gaben EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden am Freitag bekannt. "Dies wird einen vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA ermöglichen und den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten gewährleisten", so von der Leyen.

Der EuGH hatte den "Privacy Shield" für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.

Für Unternehmen entstand dadurch große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU. So warnte der Facebook-Konzern Meta seit dem Herbst, dass das Online-Netzwerk und auch Instagram in Europa wahrscheinlich eingestellt werden müssten, wenn es keine Nachfolgeregelung gibt. Entsprechend begrüßte der Branchenverband Business Software Alliance die grundsätzliche Einigung, da sie Rechtssicherheit schaffen werde.

Der "Privacy Shield" war 2016 entstanden, nachdem auch die Vorgänger-Regelung "Safe Harbor" vom EuGH gekippt worden war. Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems. Dieser kritisiert auch die neue Einigung, über die vorerst keine Details bekannt waren.

"Der Deal war offenbar ein Symbol, das von van der Leyen gewollt war aber keinen Rückhalt der Experten in Brüssel hat, da sich die USA nicht bewegt haben. Besonders empörend ist, dass die USA angeblich den Krieg gegen die Ukraine genutzt haben, um die EU in dieser Wirtschaftsfrage unter Druck zu setzen", teilte die Datenschutzorganisation Noyb von Schrems per Aussendung mit.

Falls das neue Abkommen nicht in Einklang mit EU-Recht sei, werde Noyb oder eine andere Gruppe wohl auch dieses anfechten. "Wir hatten bereits 2015 ein rein politisches Abkommen, das keinerlei Rechtsgrundlage hatte. Wie es derzeit aussieht, könnten wir das gleiche Spiel jetzt ein drittes Mal spielen", hieß es von Noyb. "Es ist bedauerlich, dass die EU und die USA diese Situation nicht genutzt haben, um zu einem 'No-Spy'-Abkommen mit Basisgarantien unter gleichgesinnten Demokratien zu kommen. Kunden und Unternehmen drohen weitere Jahre der Rechtsunsicherheit."

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU und die USA haben sich im Grundsatz auf einen Nachfolger des vom Europäischen Gerichtshof gekippten "Privacy Shield" für den Transfer personenbezogener Daten geeinigt.
  • "Dies wird einen vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA ermöglichen und den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten gewährleisten", so von der Leyen.
  • Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems.