Gesetzesentwurf zur Impfpflicht: Ab 15. März alle drei Monate bis zu 600 Euro Strafe
Die Impfpflicht soll in Österreich ab dem 1. Februar 2022 in Kraft treten, wie bereits angekündigt wurde.
Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung sich impfen zu gehen. Laut einem Gesetzesentwurf, der PULS 24 vorliegt, werden ab dem 15.3.2022 bei Verstoß gegen die Impfpflicht Strafen fällig. Wer dann nicht geimpft ist, muss bis zu 600 Euro zahlen und das alle drei Monate. Die Höchststrafe soll bei 3.600 Euro liegen, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sollen bei der Bemessung der Geldstrafe jedoch berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, dass das Geld an Krankenhäuser im zuständigen Bezirk fließt.
Extra im Entwurf festgehalten ist, dass die Schutzimpfung nicht durch Ausübung von unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden darf.
Zugelassene Impfstoffe
Verabreicht werden können die in Österreich bereits bisher verimpften Vakzine von Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna und Johnson&Johnson.
Wer sich nicht impfen lassen muss:
- Kinder unter 14 Jahren
- Schwangere
- Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können (mit ärztlicher Bestätigung eines Vertragsarztes)
- Genesene, wenn die Infektion nicht mehr als 180 Tage her ist (Als Beweis gilt das Genesungszertifikat, ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung)
Finale Fassung kommt noch diese Woche
Das Gesundheitsministerium bestätigt laut "ZiB" vom Sonntag dem Bericht den Entwurf nicht und will die finale Gesetzesfassung veröffentlichen im Laufe der Woche veröffentlichen.
Zusammenfassung
- Die Impfpflicht soll in Österreich ab dem 1. Februar in Kraft treten, wie bereits angekündigt wurde.
- Laut einem Gesetzesentwurf, der PULS 24 vorliegt, werden ab dem 15.3.2022 bei Verstoß gegen die Impfpflicht Strafen fällig.
- Wer dann nicht geimpft ist, muss bis zu 600 Euro zahlen und das alle drei Monate.
- Die Höchststrafe soll bei 3.600 Euro liegen, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sollen bei der Bemessung der Geldstrafe jedoch berücksichtigt werden.
- Verabreicht werden können die in Österreich bereits bisher verimpften Vakzine von Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna und Johnson&Johnson.
- Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können und innerhalb von 180 Tagen Genesene.