Papst Benedikt XVIdpa-Zentralbild/Martin Schutt

Gericht: Papst Benedikt hat Mitschuld an Missbrauch

Der verstorbene Papst Benedikt XVI, damals noch Kardinal Joseph Ratzinger, trägt Mitschuld an einem Missbrauchsfall in Deutschland, urteilte jetzt ein Gericht in Bayern. Er habe von der Missbrauchs-Vorgeschichte eines Priesters gewusst und ihn trotzdem in der Kinderseelsorge eingesetzt.

Andreas Perr sagt, er wurde Mitte der 1990er Jahr im Pfarrhaus von Garching an der Alz von einem Priester missbraucht. Weder dieser Priester noch das Erzbistum bestreiten den Vorfall. Perr will 300.000 Euro Schmerzensgeld von der Erzdiözese München und Freising sowie dem verurteilten Priester.

Perr stehen Schmerzensgeld und Schadenersatz zu, sagt die vorsitzende Richterin beim Prozess in Traunstein, fraglich sei nur die Höhe des Betrags. 

Missbrauchs-Verdacht: Priester ging in die Kinderseelsorge

Auch Kardinal Joseph Ratzinger habe Mitschuld an dem Fall. Bevor er Papst wurde, war er 1980 Erzbischof von München und Freising. Als man beschloss, den Priester aus Nordrhein-Westfahen in die Erzdiözese zu versetzen, war er dabei. Der Grund für die Versetzung: Missbrauchsverdacht. 

In Bayern durfte der Mann "ohne weitere Beschränkungen und Vorkehrungen" in der Kinder- und Jugendseelsorge arbeiten. Ratzingers Verhalten rechtfertigt für das Gericht ebenfalls einen Schmerzensgeldanspruch. Bei der Sicht des Gerichts handelt es sich um eine vorläufige Rechtsauffassung.

Doch dabei: Papst ruderte zurück

Die Aussage Ratzingers ging im Vorjahr durch die Medien. Erst bestritt er, bei der Sitzung dabeigewesen zu sein. Dann ruderte er zurück, gab seine Anwesenheit zu und sprach von einem Irrtum. Der emeritierte Papst behauptete, bei der Sitzung seien die Missbrauchs-Vorwürfe gegen den Priester nicht zur Sprache gekommen und er habe deshalb nichts davon gewusst. 

Benedikt war bis vor kurzem selbst Beklagter. Dann starb der Alt-Papst aber Ende Dezember, weil nicht klar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt und damit gewissermaßen auch das Verfahren erbt. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb abgetrennt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der verstorbene Papst Benedikt XVI, damals noch Kardinal Joseph Ratzinger, trägt Mitschuld an einem Missbrauchsfall in Deutschland, urteilte jetzt ein Gericht in Bayern.
  • Er habe von der Missbrauchs-Vorgeschichte eines Priesters gewusst und ihn trotzdem in der Kinderseelsorge eingesetzt.