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Georgische Präsidentin legt Veto gegen "Agenten-Gesetz" ein

Die georgische Präsidentin Salome Surabischwili hat ihr Veto gegen das vom Parlament verabschiedete Gesetz zur Einstufung bestimmter Organisationen als "ausländische Agenten" eingelegt. Sie habe erklärt, dass sie diesen Schritt wie angekündigt getan habe, meldete die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass am Samstag.

Die Präsidentin kann allerdings durch eine weitere Abstimmung im Parlament überstimmt werden. Gegen das Gesetz gab es im ganzen Land massive Proteste.

Die Abgeordneten hatten am Dienstag mehrheitlich für das Gesetz votiert. Es sieht vor, dass sich Organisationen, die mehr als 20 Prozent ihrer Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, als "Agenten ausländischer Einflussnahme" registrieren lassen müssen.

Kritiker sehen Parallelen zu einem Gesetz in Russland, mit dem die Regierung dort gegen Opposition und Teile der Gesellschaft vorgeht. Die Regierung in Tiflis verteidigt das Vorhaben als Stärkung von Transparenz und nationaler Souveränität.

EU-Beitrittskandidat

Der Streit um das Gesetz gilt als richtungsweisend dafür, ob Georgien wie von der Regierungspartei "Georgischer Traum" propagiert auf eine Mitgliedschaft in EU und NATO hinarbeitet oder die Beziehungen zu Russland verstärken will.

Die EU, die Georgien im Dezember den Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt hatte, hat wiederholt erklärt, das Gesetz werde ein Hindernis für die weitere Integration des Landes in die Gemeinschaft darstellen. Russland hat jede Einflussnahme in der Sache zurückgewiesen.

Video: Demonstrationen gegen "russisches Gesetz"

ribbon Zusammenfassung
  • Die georgische Präsidentin Salome Surabischwili hat ihr Veto gegen das umstrittene 'Agenten-Gesetz' eingelegt, das Organisationen mit mehr als 20% ausländischer Finanzierung als 'Agenten ausländischer Einflussnahme' kennzeichnen würde.
  • Landesweite Proteste folgten der parlamentarischen Zustimmung zum Gesetz, welches Kritiker mit ähnlichen Gesetzen in Russland vergleichen, die dort gegen Opposition und zivilgesellschaftliche Gruppen eingesetzt werden.
  • Die EU, die Georgien kürzlich den Status eines Beitrittskandidaten verlieh, hat Bedenken geäußert, dass das Gesetz ein Hindernis für die weitere Integration Georgiens in die Gemeinschaft darstellen könnte.