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Geldstrafe für Gastwirt in FPÖ-Spesenaffäre

Im Zusammenhang mit der FPÖ-Spesenaffäre ist am Montag am Landesgericht Korneuburg ein Gastwirt aus dem Bezirk Tulln zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt worden.

Dem geständigen 55-Jährigen war vorgeworfen worden, zumindest 19 Scheinrechnungen mit einer Gesamtsumme von rund 29.000 Euro an einen ehemaligen Mitarbeiter des einstigen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache übergeben zu haben - zur späteren Abrechnung als Spesen.

Im Schnitt 2.000 Euro pro Essen

Ausgehändigt hatte der Wirt die Belege von August 2013 bis Juli 2017. Im Durchschnitt seien es vier bis fünf pro Jahr gewesen, räumte der Gastronom selbst ein. Es "können vielleicht auch zwei mehr gewesen sein" als die angelasteten 19 Stück, konstatierte der Angeklagte in der Einzelrichterverhandlung. Die ausgewiesenen Beträge lagen teilweise über 2.000 Euro, oftmals über 1.000 Euro.

Rechnungen weiter gegeben

Den Ausgangspunkt nahm die Causa laut dem 55-Jährigen, als ihn der Ex-Mitarbeiter Straches, ein ehemals "guter Bekannter und sehr guter Gast", gefragt habe, ob er eine Rechnung haben könne. Für die "interne Abrechnung", für "Ausgaben, die nicht belegbar waren", wie der 62-jährige Abholer der Belege im Zeugenstand ergänzte. Weitergereicht wurden die Schriftstücke demnach teils an Strache selbst, aber auch an eine weitere Mitarbeiterin des Ex-FPÖ-Chefs.

Vom Gastwirt wurden in der Folge zahlreiche Nachdrucke von Rechnungen erstellt, die von anderen Gästen gestammt hatten. Keine davon sei aber in Zusammenhang mit der FPÖ gestanden, gab der Angeklagte zu. Dass aufgrund der Belege schließlich Auszahlungen für parteifremde Zwecke erfolgt seien, will der 55-Jährige nicht gewusst haben. Einen eigenen Vorteil habe er durch die Erstellung der Scheinrechnungen auch nicht gehabt.

Verurteilt wegen schwerem Betrug

Zu 400 Tagessätzen von 20 Euro verurteilt wurde der unbescholtene Niederösterreicher schließlich wegen schweren Betrugs und Veruntreuung - jeweils als Beteiligter - sowie wegen falscher Beweisaussage. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, seitens der Staatsanwaltschaft wurde keine Erklärung abgegeben. Am Ende der Verhandlung zeigte sich der Gastwirt einsichtig: "Sowas wird es bei mir nicht mehr geben. Nur mehr Essen und Trinken."

Die Spesenaffäre war im September 2019, wenige Tage vor der Nationalratswahl, publik geworden. Grundlage war eine anonyme Anzeige. Strache wird verdächtigt, seit seiner Übernahme der Parteiobmannschaft im Jahr 2006 bis Ende Mai 2019 sein Privatleben in großem Umfang mit Parteigeldern finanziert zu haben, indem er und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter private Rechnungen von ihm durch Scheinbelege als berufliche Spesen deklariert haben sollen.

Strache weist die Vorwürfe zurück. Neben Strache wird auch gegen andere FPÖ-Vertreter ermittelt. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien ging zuletzt hervor, dass sich der Gesamtschaden laut Ermittlern auf zumindest 1,032 Millionen Euro belaufen dürfte. Erst am Montag der Vorwoche erhielt ein ehemaliger Mitarbeiter Straches am Landesgericht für Strafsachen in Wien Diversion. Der Mann soll zur Ausstellung von Scheinrechnungen falsch ausgesagt haben.

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  • Im Zusammenhang mit der FPÖ-Spesenaffäre ist am Montag am Landesgericht Korneuburg ein Gastwirt aus dem Bezirk Tulln zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt worden.