APA/APA (AFP)/ALEX HALADA

Gefährdungsbewertung zu Attentäter war nicht abgeschlossen

Seit die slowakischen die österreichischen Behörden im Juli über den versuchten Munitionskauf des späteren Attentäters von Wien informiert hatten, haben Verfassungsschützer eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt. Diese war zum Zeitpunkt des Anschlags noch nicht abgeschlossen. Denn erst am 16. Oktober erhielten die heimischen Behörden eine Rückmeldung aus der Slowakei, die aber keine "abschließende Klarheit" brachte, ob der Käufer der spätere Täter ist.

Das erläuterten der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl und der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, am Donnerstag. Laut Ruf ist eine Gefährdungseinschätzung immer ein "umfassender Prozess". Erst wenn diese abgeschlossen ist und sich weitere Ermittlungsansätze ergeben hätte, wäre der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium damit befasst worden. Ihm obliegt die Überprüfung verschiedener sicherheitspolizeilicher Ermittlungsmaßnahmen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Staatsschutzbehörden in Anwendung des polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG) führen, also beispielsweise bei Observationen.

Am 23. Juli übermittelte die im slowakischen Innenministerium angesiedelte nationale Kriminalagentur alle zusammenhängenden Informationen über den versuchten Munitionskauf des Attentäters von Wien über die nationale Verbindungsstelle von Europol an den Verfassungsschutz, sowohl an das LVT als auch an das BVT. Demnach haben am 21. Juli 2020 zwei Personen - "wahrscheinlich mit arabischem, türkischem oder tschetschenischem Hintergrund" - in Waffengeschäften in Bratislava "Munition des Typs 7,62 x 39 mm für das Sturmgewehr AK 47 (Kalaschnikow)" zu kaufen versucht. Diese Personen verwendeten dabei laut den Unterlagen einen weißen Pkw der Marke BMW mit österreichischem Kennzeichen.

Beigelegt waren Fotos der Überwachungskamera eines Waffengeschäftes. In weiterer Folge identifizierten die österreichischen Behörden die beiden Männer und übergaben diese Informationen den Slowaken, die beim Waffenhändler Rücksprache hielten. Einer der Männer wurde von diesem als der spätere Wien-Attentäter identifiziert, beim zweiten dürfte es sich um einen ebenfalls nun festgenommenen Mann mit Zugehörigkeit zur radikal-islamistischen Szene handeln. Dieser wurde vom Waffenhändler allerdings nicht wiedererkannt.

Mehrfach mussten die heimischen Behörden in der Slowakei urgieren, ehe sie am 16. Oktober das Schreiben erhielten, in dem bestätigt wurde, dass es sich beim gescheiterten Waffenkäufer um den späteren Attentäter handelt. Doch auch dann hätte es noch "keine abschließende Klarheit" gegeben, erläuterte Ruf. Die Gefährdungsabschätzung war unterdessen am Laufen, erläuterte der Generaldirektor.

Pürstl betonte, dass bei Verdachtsmomenten nicht sofort tiefgreifende Maßnahmen gesetzt werden können. "Wir müssen als Staatsschutzbehörde einmal eine entsprechende Beurteilung der Gefahrenlage vornehmen", dafür gebe es standardisierte Programme, die in den Monaten August und September durchlaufen wurden, ebenso sei der Staatsschutz nach Einlangen der Informationen sofort tätig geworden.

Dadurch hätten sich weitere Ermittlungsschritte ergeben. "Ich kann nur so viel sagen, dass diese Einschätzung, die da getroffen wurde, nicht dazu geführt hätte, dass unmittelbar und zeitnah etwaige Festnahmen oder dauernde Observationen möglich gewesen wären", betonte Pürstl. Eine Gefährdungseinschätzung sei auch immer eine Prognose und somit niemals hundertprozentig zutreffend, sagte der Polizeipräsident.

Nach Erhalt des Schreibens sei jedenfalls die Risikobewertung intensiviert worden. Der Attentäter habe außerdem handelsübliche Munition kaufen wollen, was kein Strafrechtsdelikt darstellt. Wie die APA am Donnerstag erfuhr, gehen bei den Staatsschützern jedes Jahr rund 1.000 Informationen mit solch sensiblem Inhalt aus dem Ausland ein, die überprüft werden müssen.

Sobald ein Tatverdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung besteht, muss die Staatsanwaltschaft verständigt werden, erläuterte Friedrich Forsthuber, Obmann der Fachgruppe Strafrecht der österreichischen Richtervereinigung. Die Staatsanwaltschaft war von den Verfassungsschützern nicht über den Kaufversuch informiert worden. Die Gefährdungseinschätzung obliege jedenfalls der Polizei anhand der ihr zur Verfügung stehenden Informationen, erläuterte Forsthuber.

ribbon Zusammenfassung
  • Diese war zum Zeitpunkt des Anschlags noch nicht abgeschlossen.
  • Denn erst am 16. Oktober erhielten die heimischen Behörden eine Rückmeldung aus der Slowakei, die aber keine "abschließende Klarheit" brachte, ob der Käufer der spätere Täter ist.
  • Die Gefährdungseinschätzung obliege jedenfalls der Polizei anhand der ihr zur Verfügung stehenden Informationen, erläuterte Forsthuber.