APA/HERBERT NEUBAUER

Drei Kinder in Wien getötet - U-Haft für Mutter beantragt

Jene 31-Jährige, die am Samstag in Wien-Donaustadt ihre zwei Töchter im Alter von drei und neun Jahren sowie ihren acht Monate alten Sohn getötet haben soll, ist in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert worden. Die Staatsanwaltschaft hat am Montag die Verhängung der U-Haft über die Mordverdächtige beantragt. Ob dem stattgegeben wird, entscheidet das Landesgericht am Dienstag.

Für die Polizei ist die kriminalistische Ermittlungsarbeit weitgehend abgeschlossen. "Für uns ist der Fall geklärt", meinte der Sprecher der Landespolizeidirektion, Paul Eidenberger. Als gesichert dürfte gelten, dass sich die 31-Jährige in einem psychischen Ausnahmezustand befunden hat. Nachdem sie gegen ihre drei Kinder vorgegangen war - sie dürfte sie mit einem Kopfpolster erstickt haben, bei den beiden jüngeren war das Obduktionsergebnis weiter ausständig -, hatte sie nach einem Suizidversuch den polizeilichen Notruf verständigt.

Das Motiv für die Tötungen dürften Eheprobleme gewesen sein. Die Frau hatte vom Vater der drei Kinder getrennt gelebt. Ob sie schuldfähig war oder unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes gehandelt hat, wird wohl ein psychiatrischer Sachverständiger klären müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Anklagebehörde einen Gutachter zum Ermittlungsverfahren beiziehen wird.

Die 31-Jährige war in zwei polizeilichen Befragungen zum Tathergang geständig. Auf einen anwaltlichen Beistand hatte sie nach eingehender Rechtsbelehrung, dass ihr ein solcher zustehe, ausdrücklich verzichtet.

ribbon Zusammenfassung
  • Jene 31-Jährige, die am Samstag in Wien-Donaustadt ihre zwei Töchter im Alter von drei und neun Jahren sowie ihren acht Monate alten Sohn getötet haben soll, ist in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert worden.
  • Die Staatsanwaltschaft hat am Montag die Verhängung der U-Haft über die Mordverdächtige beantragt.
  • Die 31-Jährige war in zwei polizeilichen Befragungen zum Tathergang geständig.