Geänderte Listen bei Vorarlberg-Wahl im September
Nach der kurzfristigen Absage der Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen im März hat sich die Zusammensetzung der beim neuen Termin (13. September) antretenden Listen und Bürgermeisterkandidaten in einigen Kommunen geändert. Sogar zu Änderungen bei den angewandten Wahlsystemen wird es kommen, wie die Landespressestelle am Dienstag informierte.
Bei den Urnengängen am 13. September handelt es sich nicht um eine Fortsetzung der aufgrund der Coronavirus-Pandemie abgesagten März-Wahlen. Vielmehr wurden ein neuer Stichtag festgelegt und die Wahlen neu ausgeschrieben. Nach einer Gesetzesänderung konnten allerdings Wahlvorschläge beibehalten werden, die für den März-Termin eingebracht worden sind. Das ersparte den Parteien und Listen das erneute Sammeln von Unterstützungserklärungen. Auch das Ändern oder Zurückziehen von Wahlvorschlägen war möglich, ebenso wie das Einbringen von komplett neu gestalteten Listen.
Diesbezügliche Änderungen bei den wahlwerbenden Listen wurden in sieben Kommunen angezeigt - in Göfis, Götzis, Meiningen (alle Bez. Feldkirch), Lech, Lorüns, Raggal (alle Bez. Bludenz) und Hohenems. Hinsichtlich der Wahlvorschläge für eine Bürgermeisterdirektwahl wurden aus 14 Gemeinden Änderungen gemeldet. Betroffen sind die Landeshauptstadt Bregenz, Höchst, Kennelbach, Mittelberg und Bezau im Bezirk Bregenz, die Bezirksstädte Dornbirn und Hohenems, Götzis und Satteins im Bezirk Feldkirch sowie im Bezirk Bludenz Lech, Lorüns, Raggal, Sonntag und St. Anton im Montafon.
Bis zum Ende der entsprechenden Frist am vergangenen Freitag wurden in 83 der 96 Vorarlberger Gemeinden Wahlvorschläge eingereicht - in einer mehr als für die März-Wahlen. Am 13. September wird demnach in 13 Kommunen eine sogenannte Mehrheitswahl mit leeren Stimmzetteln stattfinden, während es im März 14 Orte gewesen wären. Dagegen hat sich in Lorüns für die September-Wahl mindestens eine Parteiliste angemeldet. In 65 Gemeinden wird eine Bürgermeisterdirektwahl abgehalten, im März wäre dies in 61 Kommunen der Fall gewesen. Wo es keine Direktwahl gibt, entscheidet die Gemeindevertretung über das Gemeindeoberhaupt.
Aufgrund neuer Stichtage hat sich auch die Zusammensetzung der Wahlberechtigten geändert und erhöht. Am 13. September werden 301.572 Personen wahlberechtigt sein - um 851 Personen mehr als bei der abgesagten Wahl am 15. März (300.721 Personen). Wahlberechtigt sind auch über 30.000 ausländische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde. Nicht mehr wahlberechtigt sind 354 Briten, die beim März-Termin noch mitstimmen hätten dürfen.
Als nächstes haben nun die Gemeindewahlbehörden die Wahlvorschläge auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und spätestens bis 21. August abzuschließen. Dann steht definitiv fest, welche wahlwerbenden Parteien und Bürgermeisterkandidaten auf den Stimmzetteln der Gemeinden abzudrucken sind.
Zusammenfassung
- Nach der kurzfristigen Absage der Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen im März hat sich die Zusammensetzung der beim neuen Termin antretenden Listen und Bürgermeisterkandidaten in einigen Kommunen geändert.
- Das ersparte den Parteien und Listen das erneute Sammeln von Unterstützungserklärungen.
- Auch das Ändern oder Zurückziehen von Wahlvorschlägen war möglich, ebenso wie das Einbringen von komplett neu gestalteten Listen.