Fünf Monate bedingt nach Kotz-Postings gegen Stadtchef
Vergangenen Sommer war es im Kommentarbereich eines Facebook-Postings zu einer Benennung eines Platzes in Klagenfurt hoch hergegangen. Einer der nun angeklagten Männer hatte eine unschöne Bemerkung über Scheider verfasst und mit Kotz-Smileys garniert, der zweite dies geliked, was die Staatsanwaltschaft als Beleidigung interpretiert. Von einem dritten Account kam dann der - ohne Zusammenhang wohl schwer verständliche - Halbsatz "nicht nur Du diese Gangster im Rathaus. . ."(sic!), der ebenfalls nicht ohne das Emoticon mit Magenbeschwerden auskam. Diesen Satz haben dann beide Angeklagte wiederum geliked, also eine üble Nachrede begangen, so der Strafantrag.
Einer der Männer, ein Restaurantfachmann aus Klagenfurt, erklärte vor Richterin Michaela Sanin, die Politik im Allgemeinen sei ihm "am Oasch" gegangen, weshalb er sich zu Posting und Like hinreißen habe lassen. Er habe einen Fehler gemacht. Nach diesem Schuldbekenntnis wurde ihm eine Diversion angeboten, die zu bezahlenden 1.650 Euro (150 Tagessätze zu je zehn Euro plus Verfahrenskosten) nahm er sofort an. Zusätzlich muss er über den Verlauf des Verfahrens auf seiner Facebook-Seite informieren - sollte er sich weigern, werde auf seine Kosten eine Einschaltung über eine Kärntner Zeitung fällig. "Das ist zwar ein Aufwand, aber dadurch lernt man", kommentierte Sanin.
Nicht ganz so einfach gestaltete sich der Fall des zweiten Klagenfurters. Das begann schon damit, dass der ohne Anwalt im Saal Sitzende beantragte, dass der Strafantrag abgewiesen werde. Begründung: "Die Amtssprache ist Deutsch und im Antrag ist dauernd von Likes die Rede. Das verstehe ich nicht, weil das kein deutscher Ausdruck ist", so der Absolvent eines Kommunikationswissenschaftsstudiums. Als das nichts fruchtete, folgte mit "Ich bin nicht der einzige, der Zugang zu dem Facebook-Account hat" ein Kniff, den juristische Feinspitze wohl noch als "Bierwirt-Verteidigung" in Erinnerung haben dürften.
Und schließlich meldete der Angeklagte noch Zweifel an, ob ein Like auch tatsächlich automatisch als Zustimmung zu werten ist: "Das kann auch so zu interpretieren sein, wie wenn ich auf der Straße jemanden, der einen anderen beleidigt, zur Beruhigung in den Arm nehme." Als Richterin Sanin auch das mit Verweis auf höchstgerichtlich ausjudizierte Fälle abtat, meinte der Mann schließlich, dass die Formulierungen ja wirklich nicht beleidigend seien. "Was denn dann?", wollte die Richterin wissen. "Medienkritik. Dass der Bürgermeister zu viel in den Medien ist", bekam sie als Antwort.
Anwalt Michael Sommer, der Privatbeteiligtenvertreter des Bürgermeisters, legte dann noch weitere Postings des Angeklagten zum Beweis für dessen Uneinsichtigkeit vor. "Im Übrigen halte ich Christian Scheider für ein Mimimi, das weder fachlich noch menschlich dazu in der Lage ist der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt zu sein", lautete eines davon. In einem weiteren wurde dazu aufgerufen, die Gerichtsverhandlung als Zuhörer zu besuchen - immerhin eine niedrige einstellige Zahl an Interessierten war dem gefolgt.
Er habe eine Freundin in Russland, die "Angst vor österreichischen Zuständen in Moskau" habe, meinte der Angeklagte noch in seinem Schlusswort. "Völliger Nonsens", kam es dazu bei der Urteilsbegründung postwendend von der Richterin. Die fünf Monate bedingt hängen auch mit den Vorstrafen des Mannes zusammen, vor allem eines wegen Stalkings sei als einschlägig zu werten. "Durch ein Like - und Sie wissen genau, was damit gemeint ist - ist der Tatbestand erfüllt", so die Richterin, die auch festhielt, dass Beleidigungen und üble Nachrede nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hätten.
Er werde "leider" Rechtsmittel anmelden müssen, erklärte der Angeklagte danach. Staatsanwältin Lisa Kuschinsky verzichtete hingegen auf solche. Das Urteil war damit nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Zwei Männer aus Klagenfurt wurden wegen beleidigender Facebook-Postings gegen Bürgermeister Christian Scheider gerichtlich belangt; einer erhielt eine Diversion und eine Strafe von 1.650 Euro, der andere fünf Monate bedingte Haft.
- Im Gerichtsverfahren argumentierte der zweite Angeklagte, dass 'Likes' kein deutscher Ausdruck seien und bezweifelte die Interpretation von 'Likes' als Zustimmung zu beleidigenden Kommentaren.
- Obwohl der zweite Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil ankündigte, wies die Richterin darauf hin, dass Beleidigungen und üble Nachrede nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hätten.