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Forderung nach höherer Sprachhürde für Auslandsstudierende

Die Ombudsstelle für Studierende spricht sich in ihrem neuen Tätigkeitsbericht für eine höhere Sprachhürde für jene ausländischen Studienwerber aus, die einen Vorstudienlehrgang besuchen müssen. Statt des derzeitigen Niveaus A2 sollen sie künftig Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau B1 für den Besuch des Lehrgangs nachweisen müssen. Als Grund führt die Ombudsstelle die derzeitige Überlastung vieler Hochschulen durch viele Zulassungsanträge von internationalen Studienwerbern an.

Wer in Österreich als Drittstaatenangehöriger als ordentlicher Hörer studieren will, muss je nach Hochschule Deutschkenntnisse auf B2- ("selbstständige Sprachverwendung"), meist aber auf C1-Niveau ("kompetente Sprachverwendung") nachweisen. Bis dorthin kann aber auch ohne Sprachkenntnis als außerordentlicher Hörer ein sogenannter Vorstudienlehrgang zum Spracherwerb absolviert werden, der mit einer Ergänzungsprüfung endet. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang muss man derzeit elementare Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen.

Zuletzt sind an manchen Hochschulen die Zulassungsanträge internationaler Studierender kontinuierlich angestiegen. Das hat dazu geführt, dass die Ombudsstelle regelmäßig von ausländischen Studienwerbern wegen verzögerter Zulassungsentscheidungen kontaktiert wurde - immerhin ist die Zulassung an einer Hochschule nicht der einzige Prozess, den diese für einen Aufenthaltstitel durchlaufen müssen.

Ein höheres Sprachniveau für den Vorstudienlehrgang ist aus Sicht der Ombudsstelle deshalb sinnvoll, weil dies zu einer Verringerung der Zulassungsanträge führen könnte und damit jene Studienwerber eine reelle Chance hätten, "die durch die bereits angeeigneten Deutschkenntnisse eine höhere Verbindlichkeit vermuten lassen". Außerdem könnten dann Fristenläufe besser eingehalten werden, sodass internationale Studierende rechtzeitig einen Visumsantrag stellen und Behördentermine einhalten können. Und schließlich sei es im Vorstudienlehrgang leichter, binnen vier Semestern von B1 auf das für das Studium geforderte Sprachniveau von B2 bzw. C1 zu kommen als vom A2-Niveau weg.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Ombudsstelle für Studierende fordert, dass ausländische Studienbewerber künftig Deutschkenntnisse auf B1-Niveau statt A2 nachweisen müssen, um einen Vorstudienlehrgang zu besuchen.
  • Diese Maßnahme soll die Hochschulen entlasten, da die Anzahl der Zulassungsanträge internationaler Studierender zuletzt stark angestiegen ist und zu Verzögerungen bei der Zulassung führte.
  • Ein höheres Sprachniveau erleichtert es den Bewerbern, innerhalb von vier Semestern das für das Studium erforderliche B2- oder C1-Niveau zu erreichen und rechtzeitig Visumsanträge zu stellen.