Finanzskandal: Urteil gegen Rathgeber wird rechtskräftig

Die 18-monatige Bewährungsstrafe für die frühere Leiterin des Budgetreferats der Salzburger Landesfinanzabteilung, Monika Rathgeber, wird nicht angefochten. "Wir ergreifen keine Rechtsmittel, das Urteil wird damit rechtskräftig werden", sagte ein Sprecher der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Montagnachmittag zur APA. Die dreitägige Bedenkzeit endet heute mit Mitternacht.

Die 18-monatige Bewährungsstrafe für die frühere Leiterin des Budgetreferats der Salzburger Landesfinanzabteilung, Monika Rathgeber, wird nicht angefochten. "Wir ergreifen keine Rechtsmittel, das Urteil wird damit rechtskräftig werden", sagte ein Sprecher der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Montagnachmittag zur APA. Die dreitägige Bedenkzeit endet heute mit Mitternacht.

Rathgeber selbst hatte das Urteil bereits unmittelbar nach dem Prozess angenommen. Sie war am 29. Juli im Zuge der strafrechtlichen Aufarbeitung des Salzburger Finanzskandals zum insgesamt bereits vierten und letzten Mal verurteilt worden. Ihr war in dem Prozess Untreue zur Last gelegt worden. Rathgeber soll laut Anklage in den Jahren 2009 bis 2012 gleich 124 riskante Zins- und Währungstauschgeschäfte entgegen einer ausdrücklichen Verbotsweisung ihres Vorgesetzten abgeschlossen haben. Dem Land soll so ein Schaden von rund 35 Millionen Euro entstanden sein. Persönlich bereichert hatte sie sich nicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Die 18-monatige Bewährungsstrafe für die frühere Leiterin des Budgetreferats der Salzburger Landesfinanzabteilung, Monika Rathgeber, wird nicht angefochten.
  • "Wir ergreifen keine Rechtsmittel, das Urteil wird damit rechtskräftig werden", sagte ein Sprecher der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Montagnachmittag zur APA.
  • Rathgeber selbst hatte das Urteil bereits unmittelbar nach dem Prozess angenommen.