Rumäniens Wahlkommission weist Kandidatur Georgescus ab
Nach Bekanntwerden des Beschlusses durchbrachen erboste Anhänger Georgescus die Polizeiabsperrung vor dem Sitz der Wahlkommission. Die Ordungshüter sahen sich zeitweilig genötigt, Tränengas einzusetzen. Das rechtspopulistische Lager goss indes Öl ins Feuer: So etwa wetterte AUR-Chef George Simion bei Facebook, dass der "Staatsstreich vom 6. Dezember" (als das Verfassungsgericht die erste Runde der Präsidentenwahl annulliert hatte) in die Fortsetzung gehe.
Der kremlfreundliche Rechtsextremist hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.
Der abgelehnte ultrarechte Kandidat kann jetzt binnen 24 Stunden gegen den Entscheid des Wahlbüros beim Verfassungsgericht berufen sowie von neuem mit der Unterschriftensammlung loslegen und seine Bewerbung bis zum 15. März abermals einreichen. Georgescu selbst schrieb in einer ersten Reaktion bei der Social Media-Plattform X, dass "Europa in eine Diktatur ausgeartet" sei und er selbst "in einer Tyrannei" lebe.
Georgescu hatte am Freitag seine Kandidatur bei der Wahlkommission angemeldet. Er hatte 324.000 Unterstützungserklärungen vorgelegt, 200.000 hätten dem Gesetz zufolge gereicht. Bis Sonntagnachmittag trafen bei der Kommission 1.200 Einsprüche gegen seine Kandidatur ein. Ihre Abweisung habe die Wahlkommission mit unvollständig eingereichten Unterlagen begründet, hieß es in den Medienberichten.
Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Georgescu spielten demnach bei der Entscheidung keine Rolle. Die rumänische Staatsanwaltschaft hat Ende des vergangenen Monats ein Strafverfahren gegen den Rechtsextremisten eingeleitet. Sie wirft ihm unter anderem Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß.
Zusammenfassung
- Die rumänische Wahlkommission hat die Kandidatur des prorussischen Politikers Calin Georgescu mit zehn zu vier Stimmen abgelehnt, obwohl er 324.000 Unterstützungserklärungen eingereicht hatte, von denen 200.000 gesetzlich erforderlich gewesen wären.
- Nach Bekanntwerden der Entscheidung durchbrachen Anhänger Georgescus die Polizeiabsperrung vor dem Sitz der Wahlkommission, was die Polizei dazu veranlasste, Tränengas einzusetzen.
- Georgescu kann gegen den Entscheid innerhalb von 24 Stunden Berufung einlegen und hat die Möglichkeit, seine Kandidatur bis zum 15. März erneut einzureichen.