FFP2-Masken werden von der Mehrwertsteuer befreit

Die ab 25. Jänner beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtenden FFP2-Schutzmasken sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Ein entsprechender Antrag wird am Mittwoch in der Nationalratssitzung eingebracht. Damit soll der derzeit für die Masken gültige Umsatzsteuersatz von 20 Prozent komplett gestrichen werden, bestätigte das Finanzministerium am Dienstag einen Bericht der "Kronen Zeitung". Die Maßnahme wird vorerst bis Mitte 2021 gelten.

Inkrafttreten soll die Mehrwertsteuer-Befreiung ab dem 23. Jänner, zwei Tage vor Beginn der FFP2-Pflicht. Die EU-Kommission habe Österreich nun die Steuersenkung auf die FFP2-Masken genehmigt, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Reduktion soll vom Handel an die Kunden weitergegeben werden, um die Mehrbelastung für Konsumenten zu reduzieren.

"Die Bekämpfung des Virus und die Unterstützung all jener, die unter dessen Folgen leiden, stehen für uns im Mittelpunkt", sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem Statement zur APA. "Im Herbst 2020 haben wir die Steuern auf COVID-Tests und Impfungen aufgehoben. Ab jetzt werden auch FFP-2 Masken steuerfrei. Damit schützen wir die Gesellschaft und entlasten die Bürger."

Virologe erklärt, wie man FFP2-Masken öfters benutzen kann

Virologe Norbert Nowotny von der VetMedUni Wien erklärt im Gespräch mit PULS 24 Anchor René Ach, wie man die bald verpflichtenden FFP2-Masken mehrmals verwenden kann.

ribbon Zusammenfassung
  • Die ab 25. Jänner beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtenden FFP2-Schutzmasken sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden.
  • Ein entsprechender Antrag wird am Mittwoch in der Nationalratssitzung eingebracht.
  • Damit soll der derzeit für die Masken gültige Umsatzsteuersatz von 20 Prozent komplett gestrichen werden, bestätigte das Finanzministerium am Dienstag einen Bericht der "Kronen Zeitung".