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Ex-Objekt-21-Chef wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Der frühere Rädelsführer des rechtsextremen Netzwerks "Objekt 21" ist am Montag in Ried neuerlich wegen Wiederbetätigung sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz vor Gericht gestanden.

Mit angeklagt war seine Schwester. Sie soll ihm geholfen haben, aus der Haft heraus den Verkauf einer Maschinenpistole samt Munition und von Nazi-Devotionalien einzufädeln. Allerdings gerieten die beiden an einen verdeckten Ermittler.

Aktiv in OÖ

Der Erstangeklagte kam bereits sehr jung in Kontakt mit nationalsozialistischem Gedankengut, schilderte der Staatsanwalt. Der Höhepunkt dieser "Karriere" sei seine führende Mitgliedschaft im "Objekt 21" gewesen. Dieser braune "Kulturverein" in Oberösterreich war auch als eine Art Schutztruppe für einen Rotlicht-Boss tätig. Auf das Konto der Gruppe gingen u.a. Brandanschläge und Schutzgelderpressungen. Der heute 38-Jährige, der bereits ein sehr langes Vorstrafenregister hat, saß wegen diverser Taten ebenso wie wegen Wiederbetätigung etliche Jahre in Haft.

Zuletzt war der Angeklagte in der Justizanstalt Suben inhaftiert. Dort soll er einen Mithäftling gefragt haben, ob er jemanden kenne, der um 3.000 Euro eine Maschinenpistole samt Munition kaufen wolle. Der andere Insasse meldete das bei der Staatsanwaltschaft. Daraufhin trat als Abnehmer ein verdeckter Ermittler auf. Die Schwester des Angeklagten soll den Verkauf der Maschinenpistole abgewickelt haben.

Danach soll der Hauptangeklagte seinen Mithäftling gefragt haben, ob er auch an Nazi-Devotionalien um 20.000 Euro interessiert sei. U.a. ging es um eine Hakenkreuzfahne, die bei einer Rede Adolf Hitlers 1934 in Kassel gehangen sei, "ein Heiligtum" in einschlägigen Kreisen, so der Staatsanwalt. Der Mithäftling gab die Information wieder an die Behörden weiter und bei einer Hausdurchsuchung wurden die Devotionalien sichergestellt.

Anklage nach Verbots- und Waffengesetz

Sowohl der 38-Jährige als auch seine bisher unbescholtene Schwester wurden nach dem Verbotsgesetz und dem Waffengesetz angeklagt. Dem Mann wird auch vorgeworfen, er habe gegenüber seinem Mithäftling die Vergasung von Juden geleugnet und ihm einschlägige Musik besessen. Sein Verteidiger sagte, sein Mandant habe die Devotionalien nicht zu Propagandazwecken verkauft.

Der Anwalt seiner Schwester betonte, dass diese überzeugt gewesen sei, nichts Verbotenes zu tun. Die Frau gab zu, das Gewehr übergeben zu haben, hier bekenne sie sich schuldig. Was die NS-Devotionalien angehe aber nicht. Sie habe sich sogar anwaltlichen Rat eingeholt und die Auskunft erhalten, der Verkauf dieser Dinge an einen Sammler - davon sei sie ausgegangen - sei erlaubt. Das Geld habe sie für einen medizinischen Eingriff gebraucht.

Hauptangeklagter behauptet, er habe Ideologie abgeschworen 

Der Hauptangeklagte äußerte sich ähnlich, sagte aber, der ehemalige Mithäftling habe ihn aktiv gefragt, ob er noch eine Waffe habe und diese verkaufen wolle. Er leugnete aber, ihm verbotene Rechtsrock-Lieder geschickt und ihm gegenüber holocaustleugnende Aussagen gemacht zu haben. Er war bemüht klarzustellen, dass er mit dem Gedankengut gebrochen habe. Daher habe er die Devotionalien - "das Zeug hat schon vier oder fünf Hausdurchsuchungen überstanden, weil ich so aufgepasst habe" - nicht mehr gebraucht. Ein Deradikalisierungsexperte, der seit einigen Monaten mit ihm arbeitet, bescheinigte ihm, dass er auf einem guten Weg sei und sich von der Ideologie gelöst habe.

Der Mithäftling war am Montag nicht als Zeuge erschienen, soll aber sein Kommen zu einem anderen Termin zugesagt haben. Über ihn berichtete der Hauptangeklagte, dass dieser immer wieder fantastische Geschichten erzählt habe - er sei in Mexiko von Zielfahndern entführt worden, sei ein Hollywood-Produzent etc.. Er vermutet, dass sich der Mann mit seinen Aussagen eine frühere Haftentlassung erkaufen wollte. Die mitangeklagte Schwester sagte, der Mann habe sie ständig kontaktiert, er habe ihr einmal ein Auto versprochen und eine Reise nach Mexiko, er habe gesagt, er sei früher bei der Navy gewesen. Sie habe gedacht, dass er die Waffe und als Sammler auch die Nazi-Andenken besitzen dürfe. Ob es sie nicht gewundert habe, dass so jemand im Gefängnis sitze, fragte der Richter. Aber sie habe das offenbar nicht hinterfragt.

Das Gericht will sich selbst ein Bild von dem Mann machen. Daher wurde der Prozess am Abend vertagt. Ein neuer Termin stand noch nicht fest.

ribbon Zusammenfassung
  • Der frühere Rädelsführer des rechtsextremen Netzwerks "Objekt 21" ist am Montag in Ried neuerlich wegen Wiederbetätigung sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz vor Gericht gestanden.
  • Mit angeklagt war seine Schwester.
  • Sie soll ihm geholfen haben, aus der Haft heraus den Verkauf einer Maschinenpistole samt Munition und von Nazi-Devotionalien einzufädeln.
  • Das Gericht will sich selbst ein Bild von dem Mann machen.