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EU und USA sprechen über Neuordnung der Datenübermittlung

Die US-Regierung und die EU-Kommission haben Gespräche über eine Neuregelung für die Datenübermittlung über den Atlantik begonnen, nachdem das bisherige "Privacy Shield" für ungültig erklärt worden war. Man wolle die Aussichten für einen verbesserten "Privacy-Shield"-Rahmen ausloten, der mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vereinbar wäre.

Die US-Regierung und die EU-Kommission haben Gespräche über eine Neuregelung für die Datenübermittlung über den Atlantik begonnen, nachdem das bisherige "Privacy Shield" für ungültig erklärt worden war. Man wolle die Aussichten für einen verbesserten "Privacy-Shield"-Rahmen ausloten, der mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vereinbar wäre.

Dies teilten der amerikanische Handelsminister Wilbur Ross und EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag mit. Details dazu, wie neue Absprachen zum Datenschutz aussehen könnten, gab es zunächst nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Juli den bisherigen Datenschutzschild für ungültig erklärt, da mit Blick auf Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden die Anforderungen nicht gewährleistet seien. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.

Das "Privacy Shield" war 2016 binnen weniger Monate ausgearbeitet worden, nachdem der EuGH die Vorgänger-Regelung "Safe Harbor" mit ähnlicher Begründung kippte. In beiden Fällen waren Beschwerden des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems der Auslöser.

Zur gängigsten Grundlage für die Übermittelung von Daten aus der EU in Drittstaaten waren zuletzt allerdings die sogenannten Standardvertragsklauseln geworden, die der EuGH im Juli grundsätzlich für rechtens erklärte. Allerdings haben Betroffene auch hier die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit im konkreten Fall durch die zuständigen Datenschutzbehörden überprüfen zu lassen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die US-Regierung und die EU-Kommission haben Gespräche über eine Neuregelung für die Datenübermittlung über den Atlantik begonnen, nachdem das bisherige "Privacy Shield" für ungültig erklärt worden war.
  • Zur gängigsten Grundlage für die Übermittelung von Daten aus der EU in Drittstaaten waren zuletzt allerdings die sogenannten Standardvertragsklauseln geworden, die der EuGH im Juli grundsätzlich für rechtens erklärte.