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EU-Beitrittsgespräche der Ukraine und Moldau beginnen

Die EU beginnt am Dienstag Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau. Die Gespräche werden am Rande eines EU-Ministertreffens in Luxemburg organisiert.

Mit den Gesprächen werden die Leitlinien und Grundsätze für die Verhandlungen festgelegt. Der Beginn von Beitrittsgesprächen mit der von Russland angegriffenen Ukraine und deren kleinem Nachbarstaat Moldau war bereits bei einem EU-Gipfel im Dezember grundsätzlich beschlossen worden.

Gleichzeitig wurde aber vereinbart, dass vor dem Verhandlungsstart alle Reformauflagen erfüllt sein müssen.

Dies bescheinigte die zuständige EU-Kommission der Ukraine erst in diesem Monat, nachdem unter anderem

  • Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung,
  • für einen besseren Schutz von nationalen Minderheiten und
  • zur Einschränkung des politischen Einflusses von Oligarchen ergriffen worden waren.

In der vergangenen Woche waren die sogenannten Verhandlungsrahmen beschlossen worden.

Dauer unklar

Für die Menschen in der Ukraine gilt die Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen vor allem als wichtiges Zeichen dafür, dass es sich lohnt, den Abwehrkampf gegen Russland weiter fortzusetzen. Wie lange es nach einem Start der Gespräche bis zum EU-Beitritt dauern könnte, ist aber völlig offen. Die Türkei beispielsweise wurde bereits 1999 EU-Kandidat - und gilt derzeit unter anderem wegen Rückschritten bei der Rechtsstaatlichkeit weiter von einer Mitgliedschaft entfernt als alle anderen Beitrittskandidaten.

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Theoretisch kann ein Beitrittskandidat auch nie Mitglied werden. Bei der Ukraine gilt es derzeit so auch als ausgeschlossen, dass sie vor dem Ende des russischen Angriffskriegs EU-Mitglied wird. Denn dann könnte Kiew nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags militärischen Beistand einfordern - und die EU wäre Kriegspartei.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU beginnt am Dienstag Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau am Rande eines Ministertreffens in Luxemburg.
  • Die zuständige EU-Kommission hat der Ukraine die Erfüllung aller Reformauflagen, einschließlich Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und zum Schutz von Minderheiten, bescheinigt.
  • Ein EU-Beitritt der Ukraine vor dem Ende des russischen Angriffskriegs gilt als ausgeschlossen, da sie sonst militärischen Beistand nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags einfordern könnte.