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EU-Minister bei Asylzentren und Flüchtlingsverteilung einig

Migranten sollen an den EU-Außengrenzen vorgeprüft werden und in Drittstaaten abgeschoben werden können, außerdem wird es verpflichtend, Geflüchtete aufzunehmen. Länder, die dem nicht nachkommen, müssen Ausgleichszahlungen leisten. Der finale Gesetzestext muss nun im EU-Parlament ausverhandelt werden. Ziel ist eine Einigung vor den Europawahlen 2024.

Die EU-Staaten haben sich auf eine Verschärfung der EU-Asylregeln verständigt. Konkret ging es bei den EU-Innenministern am Donnerstag in Luxemburg um die Verteilung von Asylsuchenden in der Europäischen Union sowie um Vorprüfungen von Asylanträgen für Menschen an der europäischen Außengrenze mit geringen Chancen auf Bleiberecht. Die Pläne sollen nach Angaben der EU-Kommission auch weitreichende Kooperationsprojekte mit Nicht-EU-Ländern ermöglichen.

Der Kompromiss sieht vor allem einen deutlich rigideren Umgang mit Migranten ohne Bleibeperspektive vor. So sollen ankommende Menschen aus als sicher geltenden Ländern künftig nach dem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Dort würde dann im Normalfall innerhalb von sechs Monaten geprüft werden, ob der Antragsteller Chancen auf Asyl hat. Wenn nicht, soll er umgehend zurückgeschickt werden.

Abschiebungen auch in Nicht-EU-Länder

Nach Angaben der zuständigen Kommissarin Ylva Johansson können abgelehnte Asylbewerber künftig grundsätzlich auch in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden. Einzige Voraussetzung soll sein, dass sie eine Verbindung zu diesem Land haben. Wie diese aussehen muss, soll im Ermessen der EU-Mitgliedstaaten liegen, die für das jeweilige Asylverfahren zuständig sind. Sollte die Regelung beschlossen werden, könnte damit zum Beispiel Italien über das Mittelmeer kommende Menschen nach Tunesien zurückschicken, wenn sich die Regierung in Tunis einverstanden damit erklärt. Um sie zu einer Zustimmung zu bewegen, könnte etwa finanzielle Unterstützung geleistet werden.

Für den finalen Gesetzestext müssen die EU-Staaten nun in Verhandlungen mit dem EU-Parlament treten.

Karner zeigt sich optimistisch

"Es ist uns heute nach intensiven, harten, zähen Verhandlungen ein weiterer wichtiger Schritt gelungen für ein strengeres, auch manchmal schärferes und gerechteres Asylsystem", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach den Beratungen. Es werde aber "weitere Schritte geben müssen", fügte er hinzu. Österreich, Italien und Griechenland hätten sich für die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit sicheren Nicht-EU-Ländern eingesetzt.

Langer Weg bis zu konkreten Gesetzen

Karners Parteikollege, EU-Parlamentarier Othmar Karas, begrüßte auf Twitter, dass "der Rat damit endlich an den Verhandlungstisch mit dem EU-Parlament kommt". Der Weg sei aber noch lang, so Karas. Gleichzeitig betonte er, dass Außengrenzschutz EU-Kompetenz werden müsse und es einheitliche Asylverfahren an der Außengrenze brauche. Weiters sei ein solidarischer Verteilungsschlüssel und koordiniertere Hilfe vor Ort notwendig, twitterte Karas.

Solidarität verbunden mit Strafzahlungen

Neben den verschärften Asylverfahren solle es auch mehr Solidarität mit den stark belasteten Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen geben. Sie soll künftig nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend sein. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, würden zu Ausgleichszahlungen gezwungen werden. Länder wie Ungarn stimmten deswegen gegen den Plan.

Auf die Frage, ob Österreich davon ausgenommen ist, antwortete Karner: "Wir haben im letzten Jahr über 110.000 Asylanträge gehabt, wir haben beispielsweise Polizisten an der ungarisch-serbischen Grenze." Man habe auch andere solidarische Maßnahmen ergriffen, man erwarte sich auch zunehmend Solidarität von anderen, so Karner. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser äußerte sich dazu auf Nachfrage ebenfalls: "Österreich ist dabei, insofern haben sie sich zu dieser Solidarität verpflichtet."

Kritik an Solidaritätsmechanismus

Von der Pflicht zur Solidarität könnten beispielsweise Länder wie Italien profitieren. Nach Angaben des UNO-Flüchtlingskommissariats wurden in Italien in diesem Jahr bereits mehr als 50.000 Migranten registriert, die über das Mittelmeer kamen. Die meisten von ihnen kamen aus Tunesien, Ägypten und Bangladesch und hatten damit so gut wie keine Aussichten auf eine legale Bleibeperspektive.

Nicht unterstützt wurde die Reform bei dem Treffen von den Ländern Polen, Ungarn, Malta, der Slowakei und Bulgarien. Tschechien machte nach der Einigung deutlich, dass es sich nicht an dem Solidaritätsmechanismus beteiligen will. Polen und Ungarn hatten sich bereits in der Vergangenheit ähnlich geäußert.

Nach der Einigung können die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen. Es könnten auch deshalb auch noch Änderungen kommen. Ein Kompromiss für den gesamten Asyl- und Migrationspakt, der mehrere Regelungen vorsieht, soll noch vor den Europawahlen 2024 erzielt werden.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament, Terry Reintke, monierte, die Einigung beinhalte unter anderem nicht ausreichend rechtsstaatliche Verfahren sowie Inhaftierungen an den EU-Außengrenzen. "Die Position des Rats widerspricht europäischen Werten wie den Grundrechten und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit." Die Fraktion lehne den Beschluss des Rats ab, sagte die deutsche Politikerin.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Staaten haben sich auf eine Verschärfung der EU-Asylregeln verständigt.
  • Migranten sollen an den EU-Außengrenzen vorgeprüft werden und in Drittstaaten abgeschoben werden können, außerdem wird es verpflichtend, Geflüchtete aufzunehmen.
  • Länder, die dem nicht nachkommen, müssen Ausgleichszahlungen leisten.
  • Der finale Gesetzestext muss nun im EU-Parlament ausverhandelt werden.
  • Ziel ist eine Einigung vor den Europawahlen 2024.