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EU-Korruptionsbekämpfer rügen Österreich scharf

2016 empfahl die Anti-Korruptions-Gruppe des Europarats 19 Maßnahmen. Nur zwei wurden in Österreich umgesetzt. Bis Ende September müssen Fortschritte vorgelegt werden.

Die Anti-Korruptions-Gruppe des Europarates (GRECO) hat Österreich wegen der "unbefriedigenden" Umsetzung von Empfehlungen im Bereich Gesetzgebung und Justiz gerügt. Nur zwei von 19 Empfehlungen aus dem Jahr 2016 seien in zufriedenstellender Weise umgesetzt worden, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht der Expertengruppe. Österreich muss daher bis spätestens Ende September einen weiteren Fortschrittsbericht vorlegen.

Ibiza und Neuwahlen als schwacher Grund für Untätigkeit

Die Empfehlungen betreffen Maßnahmen gegen Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten. Österreich hatte die schleppende Umsetzung der GRECO-Empfehlungen mit den Turbulenzen der Ibiza-Krise und den Neuwahlen begründet. Allerdings waren die Empfehlungen bereits im Oktober 2016 von der Expertengruppe beschlossen worden.

"Beständiger Mangel an Fortschritten" in der Legislative

Besonders schlecht sieht es im Bereich der Legislative aus, wo es laut GRECO "einen beständigen Mangel an Fortschritten" gebe, den die Expertengruppe "bedauert". Konkret werden etwa abgesicherte Regeln für Begutachtungsverfahren, aber auch der Beschluss eines Verhaltenskodex für Abgeordnete gefordert, um Interessenskonflikte verschiedenster Art anzugehen. So gebe es etwa im österreichischen Parlament immer noch keine internen Regeln hinsichtlich der Annahme, Bewertung und Preisgabe von Geschenken, Bewirtungen oder anderen Vorteilen.

Viele Maßnahmen begonnen, aber noch nicht umgesetzt

Bei Richtern und Staatsanwälten seien viele Maßnahmen zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen worden. Es gebe aber Fortschritte, hieß es unter Verweis auf neue Bestimmungen, die Richtern und Staatsanwälten das Bekleiden von Ämtern in Regierung oder Parlament untersagen. Eine "wichtige Errungenschaft" sei auch der Beschluss eines Verhaltenskodex für Richter und Staatsanwälte. Allerdings sei sicherzustellen, dass die Einhaltung der Regeln wirksam überwacht werde. Weiters sei eine systematischere Ausbildung in den Bereichen Korruptionsvorbeugung und Integrität erforderlich.

Richter-Auswahl in der Kritik

Kritisiert wird von den Experten das Auswahlverfahren für Richter. So liege etwa die Entscheidung darüber, wer als Richteramtsanwärter aufgenommen wird, "in den Händen einer einzigen Person, nämlich des Präsidenten des entsprechenden Oberlandesgerichts". Weiters gebe es keine Fortschritte hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens für Verwaltungsrichter, was "ein Grund zur Besorgnis" sei.

Die Arbeitsgruppe war im Jahr 1999 vom Europarat ins Leben gerufen worden, um die Mitgliedsstaaten beim Kampf gegen Korruption zu unterstützen. GRECO setzt dabei auf "Druckausübung durch Kollegen", also einen von anderen Mitgliedsstaaten betriebenen Evaluierungsprozess. Den Bericht zu Österreich haben GRECO-Vertreter aus Russland und Liechtenstein verfasst.

 

ribbon Zusammenfassung
  • 2016 empfahl die Anti-Korruptions-Gruppe des Europarats 19 Maßnahmen. Nur zwei wurden in Österreich umgesetzt. Bis Ende September müssen Fortschritte vorgelegt werden.
  • Die Empfehlungen betreffen Maßnahmen gegen Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten.
  • Österreich hatte die schleppende Umsetzung der GRECO-Empfehlungen mit den Turbulenzen der Ibiza-Krise und den Neuwahlen begründet. Allerdings waren die Empfehlungen bereits im Oktober 2016 von der Expertengruppe beschlossen worden.
  • Besonders schlecht sieht es im Bereich der Legislative aus, wo es laut GRECO "einen beständigen Mangel an Fortschritten" gebe, den die Expertengruppe "bedauert".
  • Bei Richtern und Staatsanwälten seien viele Maßnahmen zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen worden.
  • Kritisiert wird von den Experten das Auswahlverfahren für Richter. So liege etwa die Entscheidung darüber, wer als Richteramtsanwärter aufgenommen wird, "in den Händen einer einzigen Person, nämlich des Präsidenten des entsprechenden Oberlandesgerichts".