Ende für Freistellung von Corona-Risikogruppen
Für Angehörige von Risikogruppen bestehe wegen der aktuellen epidemiologischen Lage und der steigenden Impfzahlen derzeit nur eine geringe Infektionsgefahr, außerdem gebe es schon seit geraumer Zeit ein Impfangebot für diese Gruppe. Es sei daher von einem ausreichenden Schutz auszugehen, heißt es in einer Mitteilung der Ministerien. Atteste zur Freistellung von Angehörigen der COVID-19-Risikogruppen verlieren damit mit 1. Juli ihre Wirksamkeit.
Allerdings wurde im Gesundheitsausschuss am Dienstag eine bis Ende des Jahres gültige Verordnungsermächtigung auf den Weg gebracht, durch die Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) im Einvernehmen mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bei Bedarf rasch eine neue Risikogruppenverordnung erlassen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies (etwa wegen steigender Infektionszahlen) nötig macht und nicht mehr von einem ausreichenden Schutz der Betroffenen durch bestehende Maßnahmen auszugehen ist. Der Beschluss fand neben den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen auch die Zustimmung der SPÖ, erfuhr die APA am Abend aus den Parlamentsklubs von ÖVP und SPÖ.
Mehrere Fristverlängerungen beschlossen
Daneben wurden laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss mehrere Fristverlängerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen - notwendig dafür sind Änderungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes, des Suchtmittelgesetzes und des Epidemiegesetzes. So soll behandelnden Ärzten bis Ende des Jahres weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden, Substitutions-Dauerverschreibungen ausstellen zu können. Ziel ist, Kontakte mit besonders vulnerablen Patienten zu reduzieren und Amtsärzte zu entlasten. Im Epidemiegesetz wird u.a. die Mitwirkungspflicht von Betreibern von Lokalen, Hotels, Sporteinrichtungen und dergleichen bei der Ermittlung von Kontaktpersonen bis Ende Dezember verlängert. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch hier die SPÖ zu.
Beschlossen wurde im Ausschuss auch ein ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung u.a. des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Damit soll künftig auch niedergelassenen Ärzten ermöglichen werden, COVID-19-Tests bei asymptomatischen Personen durchzuführen. Außerdem sollen den Apotheken Softwarekosten, die für die Implementierung des Elektronischen Impfpasses anfallen, bis zur Höhe von 1.300 Euro von der Gesundheitskasse (ÖGK) ersetzt werden. Bis Jahresende verlängert werden soll mit diesem Beschluss zudem die derzeit bis 30. September geltende Regelung, wonach Ärzte, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten und dergleichen berechtigt sind, Impfungen gegen SARS-CoV-2 durchzuführen.
Zusammenfassung
- Mit Ende Juni läuft diese Risikogruppen-Verordnung nun aus, wie Arbeits- und Gesundheitsministerium am Dienstag bekanntgegeben haben.
- Die Verordnung wird angesichts sinkender Infektionszahlen und der zugleich steigenden Impfquote nicht verlängert.
- So soll behandelnden Ärzten bis Ende des Jahres weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden, Substitutions-Dauerverschreibungen ausstellen zu können.
- Neben ÖVP und Grünen stimmte auch hier die SPÖ zu.