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ELGA ab Juli mit Radiologie- und Laborbefunden

25. Jan. 2025 · Lesedauer 2 min

In der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA sollen ab Juli auch Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Röntgen-, MRT- und CT-Bilder von niedergelassenen Ärzten gespeichert sein. Eine entsprechende Novelle der ELGA-Verordnung tritt am Sonntag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium mit. Ab 2026 gilt demnach diese Verpflichtung auch für Krankenanstalten. Spätestens bis 2030 müssen schließlich alle fachärztlichen Befunde in der ELGA digital zur Verfügung stehen.

Die Erweiterung von ELGA soll laut der Aussendung des Ministeriums in mehreren Etappen passieren: Ab 1. Juli heuer müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Bilder speichern, also zum Beispiel Röntgenbilder, MRT oder CT. Ab 1. Jänner 2026 müssen alle relevanten Gesundheitsdaten in der ELGA gespeichert werden, sofern keine spezifischen Sonderregelungen bestehen, also auch Labor- und Radiologiebefunde von Krankenanstalten im Rahmen der stationären, ambulanten oder telemedizinischen Behandlung, Verschreibungen von Medikamenten von freiberuflichen Ärzten ohne Kassenvertrag oder auch Pflegesituationsberichte von Pflegeheimen.

Mit Jahresbeginn 2028 sollen Krankenanstalten und niedergelassene Ärzte dann auch Pathologiebefunde speichern müssen, ab 1. Jänner 2030 müssen Krankenanstalten und niedergelassene Fachärzte schließlich auch sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen der ambulanten Behandlung speichern.

Patientinnen und Patienten hätten damit jederzeit Zugriff auf ihre vollständigen medizinischen Befunde. Dies ermögliche auch eine effizientere Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten, das Risiko von Wechselwirkungen und Fehldiagnosen sinke. Auch in Notfällen oder wenn man einen neuen Arzt aufsucht, stünden sämtliche Diagnosen zur Verfügung. Von ELGA kann man sich auch abmelden.

Die neuen Speicherverpflichtungen seien "ein wichtiger Schritt", um ELGA zu einem "nützlichen Gesundheitsportal" für die Patientinnen und Patienten auszubauen, meinte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). "Die Ergebnisse werden in den kommenden Jahren nach und nach sichtbar werden." Dass eine neue blau-schwarze Regierung den Zeitplan noch kippen könnte, glaubt Rauch nicht, wie er im Ö1-"Morgenjournal" am Samstag sagte.

Zusammenfassung
  • Ab Juli 2025 müssen niedergelassene Ärzte Labor- und Radiologiebefunde sowie zugehörige Bilder in der ELGA speichern. Diese Verpflichtung gilt ab 2026 auch für Krankenanstalten.
  • Bis 2030 sollen alle fachärztlichen Befunde digital in der ELGA verfügbar sein, was eine effizientere Kommunikation zwischen den Ärzten ermöglicht und das Risiko von Fehldiagnosen senkt.
  • Gesundheitsminister Johannes Rauch bezeichnet die neuen Speicherverpflichtungen als einen wichtigen Schritt zur Entwicklung von ELGA zu einem nützlichen Gesundheitsportal, auch wenn eine neue Regierung den Zeitplan ändern könnte.