APA/BARBARA GINDL

Einreise-Testpflicht: Deutschland beschließt Verordnung

Das deutsche Bundeskabinett beschließt die neue Einreise-Testpflicht. Personen ab 12 Jahren müssen daher ab 1. August bei der Einreise nach Deutschland einen 3-G-Nachweis vorweisen können.

Der Weg für neue Corona-Testpflichten bei Einreisen nach Deutschland ab Sonntag ist frei. Das deutsche Bundeskabinett beschloss am Freitag eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Umlaufverfahren, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer mit. Ab 1. August ist bei der Einreise nach Deutschland für alle Menschen ab zwölf Jahren ein Nachweis einer Corona-Impfung, einer Genesung oder ein negatives Testergebnis notwendig.

Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn. Die Neuregelung diene dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten.

Sonderregelung für Pendler

Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für Grenzgänger und Grenzpendler gilt die Nachweispflicht nur bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet, einem Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg, hieß es laut Verordnung.

Es soll künftig in Deutschland nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken geben: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Die Kategorie der "einfachen" Risikogebiete (Inzidenz über 50) entfällt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Weg für neue Corona-Testpflichten bei Einreisen nach Deutschland ab Sonntag ist frei.
  • Das deutsche Bundeskabinett beschloss am Freitag eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Umlaufverfahren, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer mit.
  • Ab 1. August ist bei der Einreise nach Deutschland für alle Menschen ab zwölf Jahren ein Nachweis einer Corona-Impfung, einer Genesung oder ein negatives Testergebnis notwendig.
  • Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.
  • Die Neuregelung diene dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten.