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EGMR: NEOS-Politikerin darf nun wieder "von" im Namen tragen

Die Grazer Familie Künsberg Sarre hatte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht, weil die Stadt Graz ihr das "von" aus dem Namen strich. Der EGMR gab den Künsberg Sarres recht, das Urteil ist nun rechtskräftig.

Drei Mitglieder der Familie Künsberg Sarre - darunter auch der Mann von NEOS-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre - hatten 2018 Beschwerde eingelegt, weil die Stadt Graz ihnen das "von" aus dem Nachnamen strich. Das Adelsaufhebungsgesetz verbietet in Österreich nach wie vor, das adelige "von" im Namen zu tragen. Allerdings sei der Name Künsberg Sarre gar nicht adeligen Ursprungs, wie die NEOS-Politikerin betont. Im Nationalrat hatte sie stets auf das "von" verzichtet.

Adel oder nicht Adel, das ist die Frage

Die Familie Künsberg Sarre habe "das 'von' aus Kuba mitgenommen", sagte sie etwa 2019 den "Oberösterreichischen Nachrichten". Gegenüber dem "Standard" sprach sie von einem "Künstlernamen". Auf Wikipedia wird Martina Künsberg Sarre als Mitglied des Rittergeschlechts Künsberg bzw. Künßberg geführt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab der Familie Künsberg Sarre recht, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, berichtet die "Kleine Zeitung". Beschwerdeführer waren die Brüder Maximilian und Thomas Martin Künsberg Sarre. 

"Von"-Verbot grundsätzlich "legitim"

Der EGMR sah in der erzwungenen Namensänderung eine Verletzung der Grundrechte, betonte aber, dass das Adelsaufhebungsgesetz ein legitimes Ziel verfolge, weil es die Gleichheit unter den Menschen in Österreich herstellen wolle. Weil die Behörden sich aber jahrzehntelang nicht am Namen "von Künsberg Sarre" gestoßen hatten, ortete der Gerichtshof einen Eingriff ins Recht auf Privat- und Familienleben.

Vertreter der Familie Habsburg, die teilweise seit Jahrzehnten ihr "von" zurückhaben möchten, dürften also eher nicht von dem Urteilsspruch profitieren.

Anm.: In einer früheren Version des Artikels stand, dass Martina Künsberg Sarre ebenfalls Beschwerdeführerin war. Dies war jedoch nicht der Fall, wie ihr Mann gegenüber PULS 24 betonte.

ribbon Zusammenfassung
  • Drei Mitglieder der Familie Künsberg Sarre - darunter auch der Mann der NEOS-Abgeordneten Martina Künsberg Sarre - hatten 2018 Beschwerde eingelegt, weil die Stadt Graz ihnen das "von" aus dem Nachnamen strich.
  • Das Adelsaufhebungsgesetz verbietet in Österreich nach wie vor, das adelige "von" im Namen zu tragen.
  • Allerdings sei der Name Künsberg Sarre gar nicht adeligen Ursprungs, wie sich die NEOS-Politikerin stets zu betonen bemüht. Im Nationalrat hatte sie stets auf das "von" verzichtet.
  • Die Familie Künsberg Sarre habe "das 'von' aus Kuba mitgenommen", sagte sie etwa 2019 den "Oberösterreichischen Nachrichten".
  • Gegenüber dem "Standard" sprach sie von einem "Künstlernamen".
  • Weil die Behörden sich aber jahrzehntelang nicht am Namen "von Künsberg Sarre" gestoßen hatten, ortete der EGMR einen Eingriff ins Recht auf Privat- und Familienleben.