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Dringliche-Beantwortung: Gutachten kritisiert Plakolm

Die FPÖ sieht durch ein nun vorliegendes Gutachten des Legislativdienstes des Parlaments die "willkürlichen Antwortverweigerung" durch die ÖVP im Nationalrat bei der Sitzung am 15. Juni bestätigt.

Stein des Anstoßes war die Beantwortung einer Dringlichen FPÖ-Anfrage an Kanzler Karl Nehammer, die nicht vom ÖVP-Chef, sondern von Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) durchgeführt wurde - und bei der sie in den meisten Punkten inhaltlich nicht auf die Anfrage einging.

Plakolm verweigert Antworten 

Die Freiheitlichen wollten mit der Anfrage Nehammer zu ÖVP-Parteifinanzen und türkisen Skandalen befragen. Allerdings vertrat Plakolm ihren Chef am Rednerpult - und thematisierte stattdessen in erster Linie lieber die Teuerung. Es folgte eine Geschäftsordnungsdebatte und eine "Stehung", denn den Oppositions-Abgeordneten waren die Antworten eindeutig zu wenig. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) gab danach bekannt, dass Plakolm zwei Fragen noch einmal ausreichend beantworten werde. In jenen Fällen, in denen sie sich darauf berufen hatte, dass Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst gewesen seien, versprach er eine Prüfung durch den rechtswissenschaftlichen Dienst des Parlaments (Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlicher Dienst).

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"Umfang des Interpellationsrechtes"

Das Ergebnis dieser Prüfung ist nun abgeschlossen und liegt auch der APA vor. Demnach wurden von Plakolm in der Sitzung 25 der 33 Fragen nicht beantwortet - mit dem Hinweis der Staatssekretärin, dass diese "nicht Gegenstand der Vollziehung" bzw. nicht "vom Umfang des Interpelletationsrechtes" umfasst seien.

Laut Legislativdienst hätte aber eine Reihe von Fragen sehr wohl beantwortet werden müssen, geht aus der nun vorliegenden "Rechtlichen Einschätzung" hervor. Zumindest zehn der Fragen sieht das Gutachten eindeutig als "Gegenstand der Vollziehung", neun weitere mit Einschränkungen. Bei nur sechs der von Plakolm insgesamt 25 nicht beantworteten Fragen sah der Legislativdienst tatsächlich keinen Bezug auf Gegenstände der Vollziehung bzw. die Fragen nicht "vom Umfang des Interpelletationsrechtes" umfasst.

FPÖ zeigt sich erfreut 

"Dieses Gutachten belegt schwarz auf weiß, dass die ÖVP der gewählten Volksvertretung mit der willkürlichen Antwortverweigerung auf entscheidende Fragen einen regelrechten Fußtritt verpasst hat", sagte FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker in einem schriftlichen Statement zur APA. "Wenn es darum geht, auf ihrem immer mehr explodierenden Korruptionskessel den Deckel drauf zu halten, schrecken die Schwarzen jetzt nicht einmal mehr davor zurück, den Parlamentarismus zu sabotieren und auszuhöhlen. Ein derartig skandalöses Verhalten ist nicht nur inakzeptabel, sondern aus demokratiepolitischer Sicht absolut schädlich und zeigt nur ein weiteres Mal auf, wie wichtig die Trockenlegung aller ,sauren Wiesen ́ der ÖVP ist", so der FPÖ-Fraktionsführer im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss.

ribbon Zusammenfassung
  • Die FPÖ sieht durch ein nun vorliegendes Gutachten des Legislativdienstes des Parlaments die "willkürlichen Antwortverweigerung" durch die ÖVP im Nationalrat bei der Sitzung am 15. Juni bestätigt.
  • Das Ergebnis dieser Prüfung ist nun abgeschlossen und liegt auch der APA vor.
  • Zumindest zehn der Fragen sieht das Gutachten eindeutig als "Gegenstand der Vollziehung", neun weitere mit Einschränkungen.