Direktoren- und Lehrervertreter fordern Autonomie für Schulen
Seit heute, Montag, gilt bis 12. Dezember erneut ein Lockdown (OÖ: 17. Dezember). Ausgenommen sind unter anderem die Schulen. Dort gilt an und für sich eine klare Regelung: Der Unterricht findet (mit Masken- und Corona-Testpflicht) stundenplanmäßig statt - wer allerdings nicht kommen will, muss das nicht. Dafür ist lediglich eine Entschuldigung durch die Eltern nötig.
Dehnbare Vorgaben des Ministeriums
Die Implikationen haben es aber in sich - unter anderem stellen sich Fragen wie der Umgang mit Schularbeiten und Tests oder das Mitkommen bei der Stoffvermittlung für die Daheimgebliebenen. Hier sind die Vorgaben des Bildungsministeriums dehnbar. So sollen etwa Tests und Schularbeiten "nach Möglichkeit nicht stattfinden". Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten soll "den Gegebenheiten angepasst" werden. Wer nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, ist mit "Lern- und Übungsaufgaben auszustatten", die selbst erarbeitet werden müssen - wobei die Lehrer "wenn machbar" für Fragen zur Verfügung stehen.
Das dürfte zu einem wahren Mail- und Anrufbombardement bei den Direktoren geführt haben, wie diverse Elternbriefe nahelegen. Ein Schulleiter spricht etwa darin von einer "unzumutbaren Entscheidung" für die Eltern und empfiehlt "vorerst" die Teilnahme am Präsenzunterricht, andere vermeiden dezidiert eine von den Eltern eingeforderte irgendwie geartete Empfehlung.
An der einen Schule sollen Schularbeiten zumindest in den ersten Tagen mit den entsprechenden Schutzbestimmungen durchgeführt werden, da sich die Kinder ja schon darauf vorbereitet hätten. Andere sagen diese ab, wiederum andere machen die Entscheidung klassenweise von der Rückmeldung der Eltern bzw. der geplanten Anwesenheit der Schüler abhängig.
Bildungspsychologin Christiane Spiel spricht im Interview mit PULS 24 über den Lockdown und wie er sich auf die Schüler auswirkt.
Distance Learning grundsätzlich nicht möglich
Konkretisiert werden von den meisten Schulen die "Lern- und Arbeitspakete": Dabei handelt es sich vor allem um die Information über die in dieser Zeit geplanten bzw. durchgenommenen Kapitel bzw. Beispiele in den Büchern sowie die Hausübungen. Lehrer können ihren Unterricht gleichzeitig streamen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Eines machen praktisch alle Schulen klar: Da die Vorgabe derzeit die Abhaltung des normalen Präsenzunterrichts vorsieht, werden dafür vorerst auch alle Lehrerinnen und Lehrer gebraucht - insofern sei Distance Learning für die Daheimgebliebenen grundsätzlich nicht möglich.
Die Christgewerkschafter in der AHS-Lehrervertretung, die mit Herbert Weiß auch den Vorsitzenden der AHS-Lehrergewerkschaft stellen, befürworten in einer Aussendung das Offenhalten der Schulen. Gleichzeitig verlangen sie aber auch, dass Entscheidungen über das Schließen von Klassen bzw. die Umstellung auf Distance Learning auch auf Schulebene möglich sein müssen. Ähnliches hatten am Freitag bereits die AHS-Direktoren gefordert.
Zusammenfassung
- Direktoren- und Lehrervertreter wollen die Möglichkeit bekommen, direkt am Schulstandort über das Schließen von Klassen bzw. die Umstellung auf Distance Learning zu entscheiden.
- Unterdessen zeigen Elternbriefe, dass manche Eltern mit der Entscheidung, ihr Kind in die Schule zu schicken oder nicht, oft überfordert sind.
- Der Unterricht findet (mit Masken- und Corona-Testpflicht) stundenplanmäßig statt - wer allerdings nicht kommen will, muss das nicht. Dafür ist lediglich eine Entschuldigung durch die Eltern nötig.
- Die Implikationen haben es aber in sich - unter anderem stellen sich Fragen wie der Umgang mit Schularbeiten und Tests oder das Mitkommen bei der Stoffvermittlung für die Daheimgebliebenen.
- Hier sind die Vorgaben des Bildungsministeriums dehnbar. So sollen etwa Tests und Schularbeiten "nach Möglichkeit nicht stattfinden".