Diese Corona-Verschärfungen gelten ab Freitag in Wien, Kärnten und Vorarlberg
Großflächig auf die FFP2-Maske setzen jetzt auch Kärnten und Vorarlberg. Diese Verschärfungen treten unabhängig von der für Freitag erwarteten Entscheidung darüber in Kraft, ob österreichweit ein Lockdown zur Sicherung der Gesundheitsversorgung nötig ist.
2G-Plus bei Veranstaltungen in Wien
In Wien dürfen ab Freitag etwa Lokale der Nachtgastronomie und Zusammenkünfte ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen auch ein PCR-Testergebnis vorweisen. Dies gilt für alle größeren Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich, und zwar outdoor und indoor. Jugendlichen zwischen zwölf und 15 Jahren reicht ein PCR-Test allein, da gilt also die 2,5G-Regel.
Die FFP2-Maskenpflicht wird in Wien auf alle nicht privaten Innenräume ausgeweitet. In der Gastronomie müssen Gäste abseits des Sitzplatzes wieder zur Maske greifen. Für das Personal gilt dies generell - und zwar auch für jenes im Handel und bei körpernahen Dienstleistern. Am Arbeitsplatz muss ebenfalls eine FFP2-Maske getragen werden, wenn enger Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann. Befristet sind die Regeln vorerst bis 26. November, da auch die Bundesverordnung, auf die man aufsetzt, bis dahin gilt.
Erweiterte Maskenpflicht in Kärnten
In Kärnten ist ab Freitag die FFP2-Maske am Arbeitsplatz vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird und es keine anderen "geeigneten Maßnahmen" - wie Plexiglasscheiben - gibt. In Lokalen sind Konsumationen nur noch am Sitzplatz erlaubt, beim Aufstehen gilt Maskenpflicht, ebenso in Hotels. In den Bereichen Kultur und Freizeit müssen Besucher bzw. Kunden weitgehend FFP2-Masken tragen, ebenso gilt bei allen Zusammenkünften, egal ob drinnen oder im Freien, ebenso Maskenpflicht wie auf Märkten oder auf Ausflugsfahrten in Reisebussen.
Verschärfungen in Vorarlberg
Ebenso in Vorarlberg: Ab Freitag muss in allen öffentlichen Innenräumen und am Arbeitsplatz die FFP2-Maske getragen werden. Überall dort, wo es Kundenkontakt gibt, also im Handel, in der Gastronomie oder bei körpernahen Dienstleistungen sowie bei Veranstaltungen herrscht Maskenpflicht, ohne Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprach am Donnerstag von einem "ersten Verschärfungsschritt". Über weitere zusätzliche Maßnahmen wird am Freitag gemeinsam mit den anderen Bundesländern bei der Landeshauptleutekonferenz entschieden.
Zusammenfassung
- In Wien, Kärnten und Vorarlberg treten am Freitag verschärfte Corona-Bestimmungen in Kraft.
- Am weitesten reichen sie in Wien: Dort gilt künftig die 2Gplus-Regel für bestimmte Bereiche und eine restriktivere Maskenpflicht.
- Dies gilt für alle größeren Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich, und zwar outdoor und indoor.
- In Vorarlberg muss ab Freitag in allen öffentlichen Innenräumen und am Arbeitsplatz die FFP2-Maske getragen werden.
- In Kärnten ist ab Freitag die FFP2-Maske am Arbeitsplatz vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird und es keine anderen "geeigneten Maßnahmen" - wie Plexiglasscheiben - gibt.