Deutschland: Keine Quarantäne-Entschädigung mehr für Ungeimpfte
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften in Deutschland spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und den deutschen Bundesländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.
Bei den Beratungen der Minister ging es um eine deutschlandweit einheitliche Linie. Erste Bundesländer hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das deutsche Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.
Bisher galt Anspruch auf Lohnersatz
Grundsätzlich haben in Deutschland Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebenten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebenten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.
Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.
In Österreich haben Personen, die unter Quarantäne gestellt werden, derzeit generell Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentganges. Voraussetzung für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist laut Wirtschaftskammer ein Absonderungsbescheid. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Der Impfstatus spielt dabei keine Rolle.
Weiterhin Entschädigung für Covid-Erkrankte
Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften in Deutschland. "Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?", sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.
Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte der "Rheinischen Post" (Mittwoch): "Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung." Wer selbst erkranke - was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei - bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch.
Zusammenfassung
- Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften in Deutschland spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.
- Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und den deutschen Bundesländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
- Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.