Deutsche Bundesnotbremse war verfassungsgemäß
In den beiden Verfahren am Verfassungsgericht in Karlsruhe ging es um die sogenannte Notbremse aus der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr. Einmal richteten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, einmal gegen die Schulschließungen. Die Notbremse im deutschen Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b) war zeitlich befristet und Ende Juni außer Kraft getreten.
Recht auf Bildung anerkannt
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen hätten "in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz" sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient, erklärten die Karlsruher Richter am Montag. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern gegen Wechselunterricht und Schulschließungen ab, erkennt aber erstmals ein "Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung" an.
Mit der Notbremse wollte der Bund sicherstellen, dass überall dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Sie musste seit dem 24. April automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100 überschritt.
Vorgesehen war dann unter vielem anderem, dass nachts zwischen 22.00 und 5.00 Uhr von Ausnahmen abgesehen niemand mehr draußen sein durfte. Menschen aus einem Haushalt durften sich nur mit einer anderen Person und deren Kindern bis 14 Jahren treffen. Die Einführung der Notbremse hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Weil die Maßnahmen direkt per Bundesgesetz vorgeschrieben wurden, war der Umweg über die Verwaltungsgerichte nun nicht mehr nötig. Bis zur zweiten Augusthälfte waren beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen.
Beratungen zu Corona-Maßnahmen
Das Urteil war von der Politik mit Spannung erwartet worden. Angesichts der neuen Omikron-Variante und der Wucht der vierten Corona-Welle wird in Deutschland der Ruf nach härteren Gegenmaßnahmen lauter. Um 13.00 Uhr wollen die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder telefonisch über die Krise beraten.
Um das sich rasant ausbreitende Virus zu stoppen und die Lage auf den Intensivstationen zu entschärfen, gibt es aber aus mehreren Ländern Forderungen nach einer neuen Bundesnotbremse.
Zusammenfassung
- Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen die Bundesnotbremse zurückgewiesen.
- Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen waren demnach verfassungsmäßig.
- In den beiden Verfahren am Verfassungsgericht in Karlsruhe ging es um die sogenannte Notbremse aus der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr.
- Einmal richteten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, einmal gegen die Schulschließungen.
- Die Notbremse im deutschen Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b) war zeitlich befristet und Ende Juni außer Kraft getreten.