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Corona: Verkehrsbeschränkung wird Option zur Absonderung

Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenheit angehören. Im Epidemiegesetz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheitsminister ermöglicht, alternativ allgemeine Verkehrsbeschränkungen einzuführen.

Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches Mittel sein können, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu der Novelle.

Diese wurde am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP und Grünen im Gesundheitsausschuss auf den Weg gebracht. Auch bei künftigen Virusvarianten, die mit Omikron vergleichbare Eigenschaften aufweisen, könnten Absonderungen entbehrlich sein und bloße Verkehrsbeschränkungen ausreichen. Die vorgesehene Verordnungsermächtigung erlaube in diesem Fall eine schnelle Anpassung an die Eigenschaften der vorherrschenden Virusvariante.

Masken und Abstand als Regel

Konkret heißt es im Gesetz, der Gesundheitsminister könne durch Verordnung festlegen, "dass kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden". Dies gilt freilich nur, wenn nach der Art der Krankheit keine ernstliche und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen besteht. Allerdings: Keinen Einfluss hat die neue Regelung auf die Absonderung von bestätigten Fällen, die aufgrund der Absonderungsverordnung in Quarantäne geschickt werden, hieß es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber der APA.

Auch was solche Verkehrsbeschränkungen sein könnten, wird angeführt. Als Auflagen kämen insbesondere in Betracht: das Erfordernis eines Nachweises über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr, die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung und Abstandsregeln. Auch das Verbot des Betretens von Arbeitsorten oder des Benutzens von Verkehrsmitteln sowie der Teilnahme an Zusammenkünften sind angeführt.

Kritik an fehlender Begutachtung

SP-Gesundheitssprecher Philip Kucher ärgert sich vor allem über die Vorgangsweise der Koalition. Auch heute lege das Gesundheitsministeriums wieder umfangreiche Änderungen im Epidemiegesetz vor, die nicht in Begutachtung gewesen seien. Die Änderungen enthielten weitreichende Verordnungsermächtigungen und auch datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen: "Das ist dieser Regierung egal, es wird einfach durchgepeitscht."

Übles ahnt der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Er hat den Verdacht, dass über den Abänderungsantrag die Regierung eine indirekte Impfpflicht mittels der Verkehrsbeschränkungen umsetzen wolle.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Epidemiegesetz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheitsminister ermöglicht, alternativ allgemeine Verkehrsbeschränkungen einzuführen.
  • Diese wurde am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP und Grünen im Gesundheitsausschuss auf den Weg gebracht.
  • Auch bei künftigen Virusvarianten, die mit Omikron vergleichbare Eigenschaften aufweisen, könnten Absonderungen entbehrlich sein und bloße Verkehrsbeschränkungen ausreichen.