Corona-Sonderregelung für Altersteilzeit wird verlängert
Für Menschen in Alterszeit wurde im Frühjahr sichergestellt, dass sie durch Unterbrechung des Dienstverhältnis oder eine Stundenreduktion wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden. So kann die Altersteilzeit nach einem Corona-bedingten Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach der Krise wieder aufleben.
Beide Verlängerungs-Bestimmungen sollen rückwirkend mit 1. Oktober in Kraft treten.
Zusammenfassung
- Die Regierung verlängert zwei Corona-Sonderregelungen zum Arbeitsmarkt: Die Nachsichtsfrist für die Altersteilzeit wird bis 31. März 2021 ausgedehnt.
- Und selbstständig Erwerbstätige sollen noch bis Ende Dezember Arbeitslosengeld beziehen können.
- Das sieht ein türkis-grüner Gesetzesantrag vor, der jetzt laut Parlamentskorrespondenz dem Sozialausschuss zugewiesen wurde.