APA/HERBERT NEUBAUER

Corona: Neue umsatzbezogene Hilfen zusätzlich zu Fixkostenzuschuss

Zusätzlich zu Fixkostenzuschuss und Verlustersatz können Unternehmen einen "Ausfallsbonus" beantragen - dieser könnte bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode und maximal 60.000 Euro im Monat betragen.

Die Regierung wird Unternehmen in der Lockdownverlängerung mit zusätzlichen Wirtschaftshilfen unterstützen. Zusätzlich zu Fixkostenzuschuss und Verlustersatz können Unternehmen einen "Ausfallsbonus" beantragen, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Sonntag. Dieser könnte bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode und maximal 60.000 Euro im Monat betragen - "für jedes Monat bis Ende der Krise". Der Härtefallfonds wird bis Ende Juni verlängert.

Der Ausfallsbonus werde für alle Unternehmen gelten, die direkt oder indirekt wegen Geschäftsschließungen keinen Umsatz machen können. Ein Problem bleibe, dass laut EU-Recht jedes Unternehmen in Summe als Beihilfe maximal 3 Mio. Euro für den Verlustersatz bzw. 800.000 beim Fixkostenzuschuss erhalten darf und der neue Ausfallsbonus dort hineingerechnet wird. Österreich bemühe sich gemeinsam mit Deutschland, Dänemark und Tschechien um eine Erhöhung dieses Deckels, so Blümel.

Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat

Außerdem kann jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

ribbon Zusammenfassung
  • Zusätzlich zu Fixkostenzuschuss und Verlustersatz können Unternehmen einen "Ausfallsbonus" beantragen, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Sonntag.
  • Dieser könnte bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode und maximal 60.000 Euro im Monat betragen - "für jedes Monat bis Ende der Krise".
  • Der Härtefallfonds wird bis Ende Juni verlängert.
  • Der Ausfallsbonus werde für alle Unternehmen gelten, die direkt oder indirekt wegen Geschäftsschließungen keinen Umsatz machen können.
  • Ein Problem bleibe, dass laut EU-Recht jedes Unternehmen in Summe als Beihilfe maximal 3 Mio. Euro für den Verlustersatz bzw. 800.000 beim Fixkostenzuschuss erhalten darf und der neue Ausfallsbonus dort hineingerechnet wird.