Herbert KicklAPA/AFP

Parteiengesetz-Verstöße

Zehntausende Euro: FPÖ und Bierpartei müssen Strafe zahlen

Heute, 13:25 · Lesedauer 2 min

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat Geldbußen gegen die Bierpartei und die FPÖ verhängt. Die Bierpartei muss im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fanartikeln über einen Webshop insgesamt rund 15.000 Euro zahlen. Mehrere Verstöße gegen das Parteiengesetz sieht der Senat bei der FPÖ - so etwa in Bezug auf Zeitungsinserate und das Parteiorgan "Neue Freie Zeitung".

Eine mögliche unzulässige Spende sah der Rechnungshof im Verkauf von Bierpartei-Fanartikeln im Webshop der Band Turbobier, deren Frontman Parteigründer Dominik Wlazny ist. Der UPTS gab dem Rechnungshof recht, die Website habe zu einem Drittel der Bierpartei als Werbe- und Verkaufsplattform gedient.


Die Bierpartei habe die erhaltenen Spenden nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen, zudem sei die zulässige Spendenhöhe überschritten worden. Zusätzlich 5.000 Euro muss die Partei wegen einer verspätet an den Rechnungshof gemeldeten Spende zahlen.

Video: Bierpartei: Aus'zapft is!

Mehrere Verstöße auch bei FPÖ

Eine Geldbuße von rund 26.000 Euro erhielt auch die FPÖ Salzburg. Dabei geht es um Inserate des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs Salzburg, die die FPÖ Salzburg und deren Bürgermeisterkandidaten bewarben.


Der Rechnungshof sowie der UPTS werteten das als Spende an die Partei, der Gemeinderatsklub scheine aber in der Spendenliste des Rechenschaftsberichts nicht auf.

Etwa 15.500 Euro kosten Verstöße im Zusammenhang mit der "Neuen Freien Zeitung" die FPÖ. Sie habe es unter anderem unterlassen, Einnahmen und Ausgaben aus ihrer Eigenschaft als Medieninhaberin im Rechenschaftsbericht auszuweisen


Zudem muss die FPÖ 330 Euro zahlen, weil von ihrem früheren Klubobmann in Oberösterreich, Herwig Mahr, Sachspenden in Form der Veröffentlichung von Einschaltungen angenommen wurden. Facebook-Anzeigen wurden vom Freiheitlichen Landtagsklub bezahlt, würden aber keinerlei Bezug zu diesem aufweisen.

Verfahren gegen FPÖ Kärnten eingestellt

Ein Verfahren gegen die FPÖ Kärnten bezüglich eines Fanshops stellte der UPTS hingegen ein. Nach Ansicht des Rechnungshofes stellt der Verkauf von Werbeartikeln der FPÖ über den Fanshop eine Werbemaßnahme für die Partei dar


Der UPTS widerspricht allerdings im Allgemeinen der Auffassung, dass es sich beim betroffenen Shop um den Fanshop der FPÖ Kärnten handelt.

Video: Rede von FPÖ-Chef Herbert Kickl zum politischen Aschermittwoch

Zusammenfassung
  • Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat Geldbußen gegen die Bierpartei und die FPÖ verhängt.
  • Die Bierpartei muss im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fanartikeln über einen Webshop insgesamt rund 15.000 Euro zahlen.
  • Mehrere Verstöße gegen das Parteiengesetz sieht der Senat bei der FPÖ - so etwa in Bezug auf Zeitungsinserate und das Parteiorgan "Neue Freie Zeitung".