Corona-Freistellung für Schwangere wird bis Ende Juni verlängert
Demnach können Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden, wenn sie Arbeiten mit Körperkontakt leisten. Der Sozialausschuss hat die entsprechende Änderung im Mutterschutzgesetz am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ auf den Weg gebracht. Die ursprüngliche Regelung wäre mit 31. März ausgelaufen.
Ebenfalls am Donnerstag beschlossen, allerdings im Bundesrat, wurde die Impfpflicht.
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Zusammenfassung
- Die Regelung zur coronabedingten Freistellung von Schwangeren wird bis 30. Juni verlängert.
- Demnach können Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden, wenn sie Arbeiten mit Körperkontakt leisten.
- er Sozialausschuss hat die entsprechende Änderung im Mutterschutzgesetz am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ auf den Weg gebracht.
- Die ursprüngliche Regelung wäre mit 31. März ausgelaufen.