Causa Asfinag: WKStA habe keine Ermittlungsfehler gemacht
Das Oberlandesgericht Wien hatte bei der Urteilsverkündung die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gerügt, sie habe einige wenige Chats selektiv herausgegriffen. Das Ministerium sieht aber keine Kritik an Ermittlungsverfahren oder Anklageerhebung an sich.
Keine Kritik am Ermittlungsverfahren
Die WKStA habe in der Causa sämtliche Chats und Chat-Verläufe zum Akt genommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien als Erstgericht und dem Wiener Oberlandesgericht als Berufungsgericht zur Verfügung gestellt. "Es wurde daher sowohl Belastendes als auch Entlastendes zur gerichtlichen Bewertung vorgelegt", so das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme, die der APA vorliegt.
Im Berufungsverfahren habe die WKStA naturgemäß nochmals gesondert auf jene Beweismittel hingewiesen, mit der sie ihre Berufung begründet habe. "Diese Berufungsbegründung hat das Berufungsgericht in seiner mündlichen Urteilsverkündung kritisiert und mit der Bestätigung des Freispruchs eine andere Bewertung der Beweismittel als die WKStA vorgenommen", wurde vom Justizministerium betont: "Hingegen wurde - auch in der schriftlichen Urteilsausfertigung - seitens des Gerichts keine Kritik am Ermittlungsverfahren oder an der Anklageerhebung an sich zum Ausdruck gebracht."
Zudem enthalte die von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und der zuständigen Fachabteilung des Justizministeriums analysierte schriftliche Urteilsausfertigung auch "keine die WKStA betreffenden Ausführungen, dass nicht objektiv - also sowohl Be- als auch Entlastendes - ermittelt worden wäre".
Erinnert wurde auch an den vom Gesetz vorgegebene Maßstab für eine Anklageerhebung. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung müsse dabei größer sein, als die eines Freispruchs (vereinfacht gesagt: über 50 Prozent). In Folge entscheide ein unabhängiges Gericht über eine etwaige Verurteilung. Der Maßstab hierfür sei, dass die Schuld mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" erwiesen sei, also Richtung 100 Prozent tendiere.
Zusammenfassung
- Nach der Bestätigung der Freisprüche von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa Asfinag hat das Justizministerium die Berufungsentscheidung analysiert.
- Das Oberlandesgericht Wien hatte bei der Urteilsverkündung die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gerügt, sie habe einige wenige Chats selektiv herausgegriffen.
- Das Ministerium sieht aber keine Kritik an Ermittlungsverfahren oder Anklageerhebung an sich.